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Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

Kantone stellen sich hinter das Geldspielgesetz

Bern (ots)

Fünf Jahre nachdem das Schweizer Volk mit 87 Prozent ja gesagt hat zum Verfassungsartikel über Geldspiele, wird er voraussichtlich noch in diesem Jahr mit dem Geldspielgesetz umgesetzt. Ein zentraler Bestandteil sind dabei Schranken zum Schutz vor illegalen Online-Geldspielanbietern mit Offshore-Standorten wie z.B. Malta, Gibraltar oder Alderney. Im Gegensatz zu den Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken halten sich diese Anbieter nicht an die im Geldspielgesetz vorgesehenen Sozialschutzauflagen und leisten auch keine Beiträge an gemeinnützige Kultur-, Sport-, Umwelt- und Sozialprojekte oder an die AHV.

Die Kantone setzen sich dafür ein, dass der seit eh und je regulierte Schweizer Geldspielmarkt auch in Zeiten des Internets geschützt bleibt. Sie befürworten deshalb das neue Gesetz, das illegale Online-Geldspiele auch im Internet verhindern will. Das Gesetz stellt sicher, dass die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zur Bekämpfung von Spielsucht und Geldwäscherei sowie zur Sicherstellung eines sicheren, transparenten Spielbetriebs auch in Zukunft strenge Auflagen erfüllen. Demgegenüber konnten zahlreiche illegale Online-Geldspielanbieter, die das Referendum gegen das Gesetz finanziert haben, bislang pro Jahr ungehindert und unkontrolliert rund 250 Millionen Franken in der Schweiz erwirtschaften: Sie operieren von Offshore-Standorten wie z.B. Malta, Gibraltar oder Alderney aus und erfüllen weder die Sozialschutzauflagen noch die Abgabepflichten in der Schweiz.

Hinweis auf Gefahren illegaler Angebote

Das neue Geldspielgesetz bekämpft solche Angebote im Schweizer Markt. Der Zugang zu solchen illegalen Angeboten im Internet soll erschwert werden. Userinnen und User sollen auf eine Stopp-Seite umgeleitet werden, die sie auf die Gefahren illegaler Angebote hinweist. Für die Gegner des Gesetzes war dies der Anstoss, das Referendum zu ergreifen.

Gemeinnützige Verwendung der Geldspielerträge sicherstellen

Der Verfassungsartikel und das Gesetz stellen sicher, dass die Erträge der Lotteriegesellschaften und ein grosser Teil der Erträge der Schweizer Spielbanken für Kultur, Umwelt, Soziales sowie Sport bzw. für die AHV verwendet werden. Heute sind das jedes Jahr etwa eine Milliarde Franken. Sollen diese dringend benötigten Mittel aus dem legalen Geldspiel gesichert werden, muss das illegale Angebot eingedämmt werden, so wie es das Gesetz vorsieht.

Spielsuchtabgabe

Der Schutz der Spielerinnen und Spieler ist den Kantonen ein grosses Anliegen. Obwohl sie das Gesetz nicht dazu verpflichtet, werden die Kantone bei den Lotteriegesellschaften weiterhin eine Spielsuchtabgabe von 0,5 % auf den Bruttospielerträgen erheben (2016 knapp 5 Mio. Franken). Diese Regelung gilt seit 2006. Die Beträge setzen die Kantone zur Finanzierung von Präventionsmassnahmen, Beratungen, Behandlungen, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung ein.

Aus all diesen Gründen unterstützen die Kantone das neue Geldspielgesetz einstimmig.

Kontakt:

Hans-Jürg Käser, Präsident: Tel. +41 031 633 47 23 Dora Andres,
Geschäftsführerin: Tel. +41 032 675 10 23

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