Eidg. Abstimmung - Zweitwohnungsinitiative: Reaktion zur Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone: Gebirgskantone wollen Baulobby statt Landschaft schützen
Montreux (ots)
Die Fondation Franz Weber stellt mit Bedauern fest, dass sich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) einseitig auf die Seite der Baulobby stellt. Mit unwahren Behauptungen wird versucht, gegen die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" Stimmung zu machen.
Die Bundesverfassung schreibt den haushälterischen Umgang mit dem Boden vor. Die Gebirgskantone haben diesen Verfassungsauftrag missachtet und die Überbauung von ganzen Tälern durch Zweitwohnungen zugelassen. Im Oberengadin beispielsweise wurde diese unheilvolle Entwicklung erst durch einen Volksentscheid korrigiert. Die Gebirgskantone haben es verpasst, rechtzeitig die Weichen für einen nachhaltigen Tourismus zu stellen.
Umso stossender ist, dass ausgerechnet die Verursacher dieser Misere nun mit unwahren Behauptungen gegen die Volksinitiative ins Feld ziehen. So argumentiert die RKGK mit einem drohenden Baustopp in vielen Gemeinden. Fakt ist: die Initiative betrifft die Zweitwohnungen, nicht das Bauen generell. Auch in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen kann noch gebaut werden, beispielsweise Wohnungen für Einheimische und kommerziell genutzte Ferienwohnungen. Die RKGK behauptet, die Initiative fördere "warme Betten" nicht, sondern verhindere sie sogar. Fakt ist: die Initiative richtet sich gegen "kalte Betten". Kommerziell genutzte Ferienwohnungen (also "warme Betten") sind weiterhin möglich und werden durch die Initiative attraktiver. Weiter verweist die RKGK auf das revidierte Raumplanungsgesetz und eigene Regelungen. Fakt ist, dass das revidierte Raumplanungsgesetz viele Gummiparagraphen enthält. Ausgerechnet die Gebirgskantone, die in der Vergangenheit vollständig versagt haben, können diesen Spielraum für weitere Zweitwohnungen nutzen. Die Volksinitiative schafft dagegen klare Spielregeln für alle: kein Bau von weiteren Zweitwohnungen, wenn in einer Gemeinde schon mehr als 20 Prozent Wohnungen mit kalten Betten bestehen.
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