Vorstand von Travail.Suisse sagt einstimmig Ja zum neuen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung
Bern (ots)
Anlässlich der heutigen Sitzung hat der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, die Parolen zum neuen Verfassungsartikel 117a über die medizinische Grundversorgung sowie über die eidgenössische Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" gefasst.
Die medizinische Grundversorgung benötigt zwingend einen Masterplan, der sie auf die Herausforderungen der Zukunft trimmt. Der Verfassungsartikel 117a (neu) ist der direkte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin". Er verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Die Hausarztmedizin wird dabei hervorgehoben.
Ja zur medizinischen Grundversorgung
Der medizinischen Grundversorgung drohen zukünftig verschiedene Entwicklungen: Eine Pensionierungswelle bei den Hausärztinnen und -ärzten und erhebliche Schwierigkeiten, eine Nachfolge zu finden oder etwa ein grundsätzlicher Mangel an Gesundheitsfachpersonen. Zugleich wird durch die demografische Entwicklung die Zahl von chronischen und mehrfachen Erkrankungen zunehmen. Es braucht den neuen Verfassungsartikel 117a, um auch in Zukunft eine flächeneckende medizinische Grundversorgung in guter Qualität zu gewährleisten. Der Vorstand von Travail.Suisse hat deshalb einstimmig die Ja-Parole beschlossen.
Eidgenössische Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"
Ab 1. Januar 2015 tritt das "Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot" in Kraft. Dieses Gesetz geht in vielen und wichtigen Punkten weiter als die Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". So sieht es nicht nur ein Berufsverbot, sondern auch ein Kontakt- und Rayonverbot vor und das nicht explizit bei Pädophilie, sondern auch bei Straftaten wie etwa der Ausnützung von Notlagen, der Förderung von Prostitution, bei qualifizierter Pornografie etc. Mit dem Bundesgesetz wird also das Anliegen der Initiative, der Schutz von Kindern und abhängigen Personen, ernstgenommen, ohne allerdings das Verhältnismässigkeitsprinzip zu verletzen. Der Vorstand von Travail.Suisse hat deshalb die Nein-Parole zur eidgenössischen Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" beschlossen.
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