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Die Beweiskette bleibt löchrig Jochim Stoltenberg über ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren

Berlin (ots)

Als das erste NPD-Verbotsverfahren vor neun Jahren wegen der von V-Leuten mit gefütterten Anklageschrift jämmerlich scheiterte, waren sich alle demokratischen Parteien einig: Ein zweites Mal darf der Versuch, die Partei der Unbelehrbaren vom demokratischen Spielfeld zu verbannen, nicht scheitern. Dieser Schwur scheint vergessen. Fast alle Innenminister der Länder sind entschlossen, einen erneuten Gang zum Verfassungsgericht in Karlsruhe zu wagen. Den endgültigen Beschluss wollen ihre Regierungschefs voraussichtlich noch in dieser Woche fassen. Doch es droht ein einsamer zu werden. Weil es erhebliche rechtliche - nicht etwa politische - Bedenken gibt, bleibt es sehr fraglich, ob Bundestag und Bundesregierung wie 2003 das Verbotsverfahren mittragen. So wünschenswert ein Erfolg in Karlsruhe ist, so berechtigt die Zweifel, ob es wirklich klug, mehr noch, ob es am Ende sicher ist, dass die Richter in Karlsruhe und dann möglicherweise auch letztinstanzlich die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein Verbot sanktionieren.

Wer die NPD verbieten will, darf nicht kleinmütig sein, hieß es dieser Tage aus Kreisen der SPD. Aber es geht nicht um Klein- oder Großmut, sondern um untrügliche Beweise, die früheren Urteilen beider Gerichte in vergleichbaren Verfahren standhalten. Für das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zeichnen sich zumindest zwei Risiken ab. So ist nicht garantiert, dass das Anklagematerial diesmal sauber ist, also nicht auch auf Informationen von V-Leuten basiert. Und ob der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit wirklich blitzsauber geführt werden kann, darüber ist sich im Vorfeld schon eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht einig geworden, die die Erfolgsaussichten eines erneuten Verfahrens prüfen sollte.

Die juristischen Hürden in Straßburg scheinen noch höher. Dort bestätigten die Richter Parteiverbote bislang nur, wenn die jeweilige Partei Terroristen aktiv unterstützte oder die reale Chance hatte, die Macht im Land zu übernehmen. Beides trifft auf die NPD nicht zu. Beziehungen zum internationalen Terrorismus sind nicht offenkundig, national steht sie finanziell kurz vor der Pleite, politisch ist sie von der Macht noch weiter entfernt als Hertha BSC von der Deutschen Meisterschaft. Die NPD wird also sehr wahrscheinlich von sich aus zu den europäischen Richtern ziehen, um sich von ihnen wiederbeleben zu lassen, sollten die deutschen ihr den Garaus machen.

Das verständliche Bemühen, die NPD zu verbieten, darf keine Ersatzhandlung für das Versagen im NSU-Skandal sein.

Doch dieser Eindruck drängt sich auf, solange die Beweiskette löchrig ist. Ein zweites Verfahren darf nicht scheitern, weil dann die NPD von sich behaupten könnte, sie sei demokratisch höchstinstanzlich beglaubigt. Solange der Ausgang eines Verfahrens so ungewiss ist wie derzeit, muss die NPD von allen Demokraten politisch, nicht juristisch bekämpft werden.

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