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Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Wer die gesetzliche Aufrüstung des Staates zur Bekämpfung des Terrorismus in den vergangenen Jahren überblickt, wer weiß, in welchem Umfang die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, die Privatsphäre des Einzelnen auszuleuchten, zugenommen haben, der wird nicht das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung beklagen, sondern die mörderischen Mängel der Arbeit des Verfassungsschutzes, die die Mordserie des Zwickauer Trios erst ermöglicht haben. Das Versagen der Behörden bei der Verhinderung der Morde an neun Ausländern wirft eher die Frage auf, wie viel Lebensschutz Ausländer in diesem Land genießen.

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