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Kommentar zum Raubkunsturteil des BGH

Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof hat bei der Auslegung der Gesetze am Freitag mehr historischen Instinkt bewiesen als das Deutsche Historische Museum: Man könne der vom NS-Staat beraubten Familie nicht vorwerfen, dass sie mit ihren Rückgabeforderungen zu spät kommt, wenn sie zur rechten Zeit gar nichts zurückfordern konnte, weil alle die Plakatsammlung für zerstört hielten. Das DHM hat nun erheblichen materiellen Schaden, schwerer wiegt der ethische. Die Einrichtung, die in ihrem Namen den Anspruch trägt, Deutschland zu repräsentieren, steht nun in dem Ruf, dass sie sich NS-Raubkunst unter den Nagel reißen wollte.

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