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Zum Organspendeskandal:

Berlin (ots)

Kritikwürdig ist schon die gesetzliche Basis, auf der hierzulande Organe verpflanzt werden. Das Transplantationsgesetz schreibt nur vor, dass für die Organvermittlung die Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit nach dem Stand der Wissenschaft abzuwägen sind. Mit der Erstellung von Richtlinien wurde die Bundesärztekammer beauftragt, die aber nur eine Arbeitsgemeinschaft ist und demokratisch durch nichts legitimiert. Die Frage aber, ob ein unmittelbar vom Tode bedrohter Mensch ein Organ bekommt oder einer, der dann noch eine hohe Lebenserwartung hat, ist keine medizinische Angelegenheit. Die Antwort darauf ist eine ethische Norm, eine Werteentscheidung, mit der sich das Parlament zu befassen hätte.

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