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Zum Fall Schavan:

Berlin (ots)

Erst nach Abschluss des Verfahrens sollten die möglichen Verfehlungen der Ministerin auch Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein. Das gebietet die Unschuldsvermutung. Sie gilt auch für Annette Schavan. Wie allerdings ein Promotionsausschuss, der sich nicht zu schade war, ein vertrauliches Gutachten an die Medien zu geben, dieses Verfahren noch zu einem Abschluss bringen soll, weiß der Himmel.

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