Zum BGH-Urteil gegen das Google-Auto-Complete-Verfahren:
Berlin (ots)
Eine Skatregel sagt: Was liegt, liegt. Aber das Internet ist kein Skatturnier, ein rufmörderisches Gerücht, das einmal ins Internet geraten ist, genießt keinen Bestandsschutz, im Gegenteil: Es ist besser heute als morgen zu löschen. Google hat das als "Zensur" bezeichnet. Aber wer das Gebot, einen Rufmord zu eliminieren, als Zensur betrachtet, der hält auch das Verbot des Mordes für einen unzulässigen Eingriff in die Handlungsfreiheit.
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