Kommentar zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen
Berlin (ots)
Ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU ist weitgehend überflüssig. Zudem wäre es schädlich für unseren demokratischen Rechtsstaat, weil es den Investoren durch Schutzklauseln unerhörte Sonderrechte einräumen soll. Diese Sonderklagerechte jenseits des Rechtsstaats existieren bereits in etlichen bilateralen Handelsabkommen - und die Konzerne machen davon reichlich Gebrauch. Laut UN-Handelskonferenz gibt es derzeit insgesamt 514 Investorenklagen. Der Investorenschutz war einst einmal dazu gedacht, Unternehmen in Staaten zu schützen, in denen es kein funktionierendes Rechtssystem gibt. Das war eine sinnvolle Sache. Doch heutzutage wird dieser Rechtsschutz von Konzernen missbraucht.
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