Zum neuerlichen Fall Hoeneß:
Berlin (ots)
Die verbrecherische Trittbrettfahrerei ist ein weiterer Beleg dafür, dass im Fall Hoeneß von einem gewöhnlichen Strafvollzug kaum die Rede sein kann. Dazu hat auch die Justizvollzugsanstalt Landsberg beitragen, als sie unlängst in einer wohl in bester Absicht durchgeführten Transparenzoffensive die Medien zum Tag der offenen Tür einlud und so einen voyeuristischen Ausblick auf den temporären Lebensraum des Delinquenten Uli H. ermöglichte. Die Aussicht auf eine gerechte Strafe dürfte Hoeneß indes verwehrt bleiben. Wo auch immer die Tür hinter ihm ins Schloss fällt: Er büßt als öffentliche Person.
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