Tous Actualités
Suivre
Abonner Berliner Zeitung

Berliner Zeitung

Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht

Berlin (ots)

Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf Erwerbstätigkeit verzichten - die Nachteile im Berufsleben sind in aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Auf dem Gebiet der "öffentlichen Fürsorge" ist ihm das nur gestattet, wenn die Regelung "zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich" ist. Eben das will das Gesetz nicht.

Kontakt:

Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de

Plus de actualités: Berliner Zeitung
Plus de actualités: Berliner Zeitung
  • 13.04.2015 – 18:40

    Kommentar zur Aussage von Papst Franziskus zum Genozid an den Armeniern

    Berlin (ots) - Wer vom Völkermord an den Armeniern reden will, darf von den genozidalen Kolonialverbrechen im 20. Jahrhundert nicht schweigen. Was für die türkische Regierung gilt, das gilt auch für die Bundesregierung und für die Regierung Belgiens, die bis heute in den Palästen sitzt, die in Brüssel mit dem Blut und dem Leben der Afrikaner errichtet wurden, ...

  • 12.04.2015 – 17:33

    Kommentar zu Hillary Clinton

    Berlin (ots) - Wer die Präsidentschaftswahlen 2016 gewinnen will, der muss Hillary Clinton schlagen. Sie ist zwar nicht unbedingt beliebt, aber sie hat sich in den vergangenen 30 Jahren bei Politikern und Bürgern großen Respekt erworben. Und: Ihre politische Karriere ist einzigartig. Anwältin und Kämpferin für Frauenrechte, First Lady, die ihren Mann stützt und berät, erfolgreiche Senatorin des Bundesstaates New York und schließlich amerikanische Außenministerin. ...

  • 08.04.2015 – 17:12

    Kommentar zum Fall Middelhoff

    Berlin (ots) - Natürlich ist der Staat, in diesem Fall die Anstaltsleitung berechtigt und verpflichtet, suizid-gefährdete Gefangene fürsorglich zu kontrollieren - mit Blicken des Wärters durch den Spion an der Zellentür oder bei eingeschaltetem Licht in der Zelle im Abstand mehrerer Stunden. Aber der Staat ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de facto außer Kraft zu setzen und ihn als Person auszulöschen. Kontakt: Berliner Zeitung ...