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Schweizerischer Baumeisterverband plädiert für mehr Fairness bei Vorbezügen von Pensionskassengeldern

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband ist der Auffassung, dass der Vorbezug von BVG-Kapital für den Erwerb von Wohneigentum auch künftig möglich sein soll. Allerdings sind die Rückzahlungsvorschriften so auszugestalten, dass das Kapital spätestens bis zum Eintritt ins Rentenalter wieder in die 2. Säule zurückbezahlt ist. Die vom Bundesrat am Mittwoch skizzierten Vorschläge zur Revision der Ergänzungsleistungen sind in diesem Sinne zu präzisieren.

Der Schweizerische Baumeisterverband versteht die Sorgen des Bundesrats darüber, dass immer mehr Personen wegen dem Vorbezug von BVG-Kapital im Alter ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber finanzieren können und deswegen mit staatlichen Ergänzungsleistungen gestützt werden müssen. Andererseits ist es essentiell, dass Bürgerinnen und Bürgern über ihr privat angespartes Kapital frei verfügen können, insbesondere für den Erwerb von Wohneigentum. Allerdings handelt es sich beim BVG-Kapital um eine stark regulierte, obligatorische Sparform. Es ist deswegen angezeigt, dass für diese Kapitalien besondere Rückzahlungsvorschriften erlassen werden. Der Baumeisterverband plädiert deshalb dafür, dass der Kapitalvorbezug bis spätestens zum Eintritt ins Rentenalter in die 2. Säule zurückbezahlt ist.

Kontakt:

Werner Messmer, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/445'77'89
E-Mail: werner.messmer@messmer.ch

Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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