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Eidg. Abstimmung: Schweizerischer Baumeisterverband: Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband lehnt die Initiative zur schweizweiten Abschaffung der Pauschalbesteuerung ab. Diese kommt am 30. November zur Abstimmung. Die Initiative missachtet die Steuerhoheit der Kantone. Stark betroffen wären insbesondere das Gewerbe und das Baugewerbe in den Bergebieten, die ohnehin schon unter der Abwanderung leiden.

Viele Kantone haben in den letzten Jahren über die Aufwandbesteuerung - wie die Pauschalbesteuerung korrekt bezeichnet wird - abgestimmt. Einige haben sie abgeschafft, in anderen hat das Volk oder das Kantonsparlament das Instrument hingegen - nach Verschärfungen - bestätigt. Es wäre eine krasse Missachtung des Volkswillens und der Souveränität der Kantone, das Instrument nun kurz darauf schweizweit zu verbieten.

In den Kantonen, welche das Instrument abgeschafft haben, gab es zudem nur wenige Aufwandbesteuerte. Entsprechend schmerzt die Abschaffung nicht wirklich. In vielen Bergkantonen sowie in Genf und der Waadt bilden die Steuereinnahmen der Aufwandbesteuerten jedoch eine wichtige Einnahmequelle. Zudem profitiert die lokale Wirtschaft von den Ausgaben der Aufwandbesteuerten - gerade auch die Bauwirtschaft. In den Berggebieten, wo diese aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes vor einem Schrumpfungsprozess steht, stehen tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Dort also, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Kantone sollen daher selber darüber bestimmen können, ob sie die Aufwandbesteuerung beibehalten wollen.

Keine Hinterzimmerabsprachen

Die Aufwandbesteuerung ist kein obskures Steuersparinstrument. Es gibt klare Regeln zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage, welche das Parlament zudem verschärft hat. Die Vorstellung mancher, dass man das leidige Steuerthema kurz bei einem Glas Champagner mit dem Gemeindepräsidenten erledigen kann, entspringt der Fantasie.

Für viele Aufwandbesteuerte liegt deren Reiz weniger in einer Steuerersparnis, sondern in ihrer Einfachheit. Dies zeigt das Beispiel Zürich: Nachdem dort 2009 die Aufwandbesteuerung per Volksabstimmung abgeschafft wurde, zahlen zwar 55 der nicht weggezogenen, ehemals Aufwandbesteuerten mehr Steuern. Fast so viele aber - 47 - lieferten weniger Steuern ab, nachdem sie ordentlich veranlagt wurden. Sie haben demnach vorher aus Bequemlichkeit mehr Steuern bezahlt, als sie eigentlich hätten müssen!

Kontakt:

Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Silvan Müggler
Leiter Wirtschaftspolitik SBV
Tel.: +41/44/258'82'62
E-Mail: smueggler@baumeister.ch

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/44/258'82'44
E-Mail: mengel@baumeister.ch

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