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Schweizerischer Baumeisterverband: Baumeister erhöhen Löhne per Januar 2025

Zürich (ots)

Am Dienstag, 3. September 2024, fand die erste Verhandlungsrunde über den Lohn 2025 statt. Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands hat dabei in Aussicht gestellt, dass die Baumeister per Januar 2025 die Löhne des Baustellenpersonals wie in den Vorjahren erneut erhöhen werden. Im Vordergrund stehen individuelle leistungsbasierte Lohnerhöhungen. Die Vorstellungen der Gewerkschaften mit generellen Lohnerhöhungen von 250 Franken sowie der Erhöhung der täglichen Mittagsentschädigung von 16 auf 18 Franken wurden zur Kenntnis genommen. Solange die Gewerkschaften über ein undurchsichtiges Kickback-System kollektiv Gelder in Millionenhöhe einkassieren und in die eigene Kasse lenken, belasten sie selber die Kaufkraft aller Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Forderungen nach kollektiven Lohnerhöhungen sind in dieser Situation völlig unglaubwürdig. Der SBV fordert die Gewerkschaften erneut dazu auf, auf die Zweckentfremdung dieser Gelder zu verzichten und die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter finanziell zu entlasten.

Am Dienstag, 3. September 2024, fand die erste Verhandlungsrunde über den Lohn 2025 statt. Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands hat ausführlich dargestellt, dass sie am hohen Lohnniveau im Bauhauptgewerbe festhalten will und in Aussicht gestellt, dass die Baumeister die Löhne auch per Januar 2025 erneut erhöhen werden. Im Vordergrund stehen dabei individuelle leistungsbasierte Lohnerhöhungen. Diese sind im Sinne der Fachkräfte, da sie im Einklang mit deren Karriere- und Entwicklungsperspektiven stehen. Eine Abwanderung der Fachkräfte kann so verhindert werden.

Bauhauptgewerbe schützt Kaufkraft am stärksten

Das Bauhauptgewerbe bleibt sich somit treu, hat es doch im Gegensatz zu den meisten Branchen in der Schweiz die reale Kaufkraft zwischen 2019 und 2023 vollständig gesichert. Das Schweizer Bauhauptgewerbe zahlt damit nach wie vor mit Abstand die höchsten Handwerkerlöhne, die dem Lohnniveau akademischer Absolventen entsprechen. Bereits heute verdient ein Hilfsarbeiter ohne Berufsabschluss durchschnittlich 4'959 Franken, was rund 65'000 Franken pro Jahr entspricht; ein Vorarbeiter hat Anrecht auf einen Mindestlohn von 6'082 Franken, was ihm mindestens 79'000 Franken pro Jahr einbringt. Dies auch, weil die Baumeister bereits per Januar 2024 die Löhne freiwillig ohne kollektive Vorgaben gesteigert haben. Gemäss SBV-Lohnerhebung haben die Unternehmen des Bauhauptgewerbes 2024 die Löhne der Mitarbeiter des Landesmantelvertrags (LMV) im Schnitt um 1.1 Prozent angehoben. Die Löhne von Hilfsarbeitenden sind mit 1.6 Prozent 2024 am stärksten gestiegen. Damit untermauern die Baumeister ihr Bekenntnis zur sozialen Verantwortung, haben sie doch gerade jenen Beschäftigten, welche unter der Inflation am ehesten leiden, die grösste Lohnerhöhung gewährt. Die von den Gewerkschaften behauptete Lohn-Nullrunde per 2024 ist damit widerlegt.

Verzicht auf Kickbacks als Beitrag der Gewerkschaften zum Erhalt der Kaufkraft

Die SBV-Verhandlungsdelegation hat im Namen der Arbeitgeberseite die Vorstellungen der Gewerkschaften zur Kenntnis genommen. Die Gewerkschaften fordern eine generelle Lohnerhöhung von 250 Franken, eine Erhöhung der Mindestlöhne von 250 Franken und eine Erhöhung der täglichen Mittagsentschädigung von 16 auf 18 Franken. Dies entspräche, je nach Lohnklasse, einer Lohnerhöhung von 3.1 bis 4.8 Prozent. Die Verhandlungsdelegation machte die Sozialpartner darauf aufmerksam, dass solche Forderungen nach kollektiven Lohnerhöhungen völlig unglaubwürdig sind, solange die Gewerkschaften über ein undurchsichtiges Kickback-System beim Baustellenpersonal kollektiv Gelder in Millionenhöhe einkassieren und in die eigene Kasse lenken.

Die Verhandlungsdelegation ist bereit auch über kollektive Lohnerhöhungen zu sprechen. Dabei erwartet der SBV von den Gewerkschaften, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und auf das Inkasso von zweckentfremdeten Geldern verzichten. Im Hinblick auf allfällige generelle Anpassungen der Effektiv- und Mindestlöhne beziehungsweise deren Umfang wird es eine wichtige Rolle spielen, ob die Gewerkschaftsseite Bereitschaft zeigt, kollektiv und obligatorisch bei den Arbeitnehmenden einkassierte Abgaben, die sie bislang zweckentfremdet für Rabattierungsprogramme anstatt für den Lohnschutz und die Bildung einsetzt, zu überdenken und abzuschaffen. Der Handlungsspielraum für kollektive Massnahmen erscheint aktuell noch eingeschränkter als in den Vorjahren. Die nächste Verhandlungsrunde findet am Donnerstag, 10. Oktober 2024 statt.

Pressekontakt:

Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel. 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch

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