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Biodiversitäts-Initiative gefährdet Bau von Wohnungen und Infrastrukturen

Zürich (ots)

Bauen und Biodiversität lassen sich heute gut unter einen Hut bringen. Doch die Biodiversitäts-Initiative zementiert den Ortsbild- und Denkmalschutz und erweitert ihn unnötig. Damit würde selbst in den Innenstädten der Wohnungsbau weiter erschwert und die Wohnungsknappheit verschärft. Auch Infrastrukturprojekte wären gefährdet.

Die Artenvielfalt und eine vielseitige Biodiversität zu erhalten ist Bauherrinnen und Bauherren sowie dem Baugewerbe ein wichtiges Anliegen. Zahlreiche nachhaltige Bauten mit naturnaher Umgebungsgestaltung mit einheimischen Pflanzen, renaturierten Bächen, begrünten Fassaden oder ökologisch wertvoll begrünten Dächern zeugen davon. Doch der Titel der Biodiversitäts-Initiative täuscht. Die Initiative beschränkt sich nicht nur auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Vielmehr sollen auch der bestehende Ortsbildschutz sowie der Schutz von Denkmälern zementiert und weiter ausgebaut werden. Damit würde eine sinnvolle Siedlungsentwicklung nach innen erschwert.

Bereits heute blockiert das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS) viele Projekte, selbst wenn sie vor Ort dringend benötigt werden. Kürzlich schlug die Zürcher Stadtregierung Alarm: "Wegen des rigiden Ortsbildschutzes droht der Stadt Zürich eine Baublockade". Laut der Stadt sind 75 Prozent ihres Siedlungsgebietes mit ISOS-Schutzzielen belegt.

ISOS war ursprünglich gedacht als ein Element unter vielen, die bei einem Bauprojekt gegeneinander abgewogen werden müssen. Die Initiative würde ISOS nun aber zementieren und eine Interessens-abwägung zwischen dem Denkmalschutz auf der einen und Wohnungsbau, Umweltschutz und anderen gesellschaftlichen Anliegen auf der anderen Seite verunmöglichen. Der Denkmalschutz dominiert, die Schweiz kann sich kaum noch weiterentwickeln.

Der Kerngehalt der geschützten Objekte müsste bei Annahme der Initiative in vollem Umfang erhalten bleiben. Zudem müsste das "baukulturelle Erbe" neu auch ausserhalb der Schutzobjekte im Ist-Zustand belassen werden. Was ausserhalb der Schutzobjekte zum "baukulturellen Erbe" gehören würde, bleibt dabei unklar. "Erhebliche" Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes (ISOS) wären nur noch zulässig, wenn "überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung" vorliegen. Wie ein solches Interesse nachgewiesen werden müsste, ist ebenfalls fraglich.

Zu rigider Ortsbildschutz blockiert viele Bauprojekte im Wohn- und Infrastrukturbereich. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat beispielsweise in der Stadt Thun erfolgreich das Veto gegen eine Velobrücke eingelegt. Die Energiestadt Flawil hat mit Verweis auf den Ortsbildschutz einem Hausbesitzer den Bau einer Solaranlage verboten. Hinzu kommen zahlreiche Wohnbauprojekte, die blockiert sind. Eine weitere Verschärfung hätte gravierende Folgen auf die nachhaltige Entwicklung unserer Wohn-, Arbeits- und Lebensräume.

Deshalb empfehlen die unterzeichnenden Verbände am 22. September 2024 ein NEIN zur Biodiversitäts-Initiative!

  • AM Suisse
  • Centre Patronal
  • constructionromande
  • Entwicklung Schweiz
  • Infra Suisse
  • International Facility Management Association IFMA
  • Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt ISP
  • Schweizerischer Baumeisterverband SBV
  • SVIT Schweiz

Kontakt für weitere Auskünfte

Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV,
Tel. 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch

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