Tous Actualités
Suivre
Abonner Europäisches Patentamt (EPA)

Europäisches Patentamt (EPA)

Europäisches Patentamt: Anhörung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent zur gentechnischen Veränderung von Sojapflanzen

München (ots)

Mündliche Verhandlung zu einem Patent der Firma
Monsanto beginnt am 6. Mai in München
Am 6. Mai beginnt im Europäischen Patentamt (EPA) die mündliche
Verhandlung im Einspruchsverfahren zu einem Patent der Firma
Monsanto, in dem es um ein Verfahren zur gentechnischen Veränderung
von Sojapflanzen geht. Dabei gilt es zu entscheiden, ob das Patent
aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Die Einsprechenden
sind die Unternehmen Syngenta Participations und Pioneer Hi-Bred,
eine kanadische Umweltschutzorganisation sowie eine Einzelperson.
Das Europäische Patentamt hatte das Patent im März 1994 der Firma
Agracetus erteilt, die später von Monsanto erworben wurde. Der Schutz
für das Patent gilt für zwölf der aktuell 27 Vertragsstaaten der
Europäischen Patentorganisation. Er endet im Juli 2008. Vergleichbare
Patente wurden auch von den zuständigen Patentbehörden in
Australien, Kanada und den USA erteilt.
Das Streitpatent bezieht sich auf eine Erfindung im Bereich der
Pflanzenbiologie. Es beschreibt eine Methode zur gentechnischen
Veränderung von Pflanzen, insbesondere Sojapflanzen. Per
Partikelbeschuss werden Zellen mit zusätzlichen genetischen
Informationen versetzt, die dann zu modifizierten Sojapflanzen
heranwachsen. Diese Sojapflanzen vererben die neuen Eigenschaften
stabil weiter.
Die Einsprechenden machen jedoch unter anderem geltend, dass das
"Soja"-Patent gegen Artikel 53a) des Europäischen
Patentübereinkommens (EPÜ) verstösst, der die Patentierung von
Erfindungen ausschliesst, deren "Veröffentlichung oder Verwertung
gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten" verstossen
würde.
Mit der im Juli 1998 in Kraft gesetzten EU-Biopatent-Richtlinie
hatte der europäische Gesetzgeber unter anderem bestimmt, dass
Erfindungen im Bereich der Biotechnologie grundsätzlich patentierbar
sind. So sind etwa Pflanzen nicht von der Patentierbarkeit
ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf
eine bestimmte Pflanzensorte beschränkt ist. Mit Wirkung vom 1.
September 1999 hat das EPA die EU-Biopatent-Richtlinie in das
Europäische Patentübereinkommen umgesetzt.
Die Einspruchsabteilung des EPA wird ihre Entscheidung auf der
Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens treffen.
Hinweise für Journalisten
1. Bei dem sogenannten "Soja"-Patent handelt es sich um das
europäische Patent EP 301 749 B1. Die Bezeichnung lautet: "Particle-
mediated transformation of soybean plants and lines" ("Transformation
von Sojabohnenpflanzen und Zelllinien mit Hilfe von Partikeln")
2. Die mündliche Verhandlung beginnt am 6. Mai um 9.00 Uhr in der
Zweigstelle des Europäischen Patentamts, Bayerstrasse 34, D-80335
München und ist auf zwei Tage angesetzt.
3. Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen
Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses
Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten.
Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten
europäischen Patente eingelegt. Die Einspruchsfrist endet neun Monate
nach der Patenterteilung. In diesem Verfahren zwischen den
einsprechenden Parteien und der Patentinhaberin entscheidet die
Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent
aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden
Verfahren besteht die Einspruchsabteilung aus drei technisch
vorgebildeten Prüfern. Die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann
in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen
Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.

Kontakt:

Rainer Osterwalder
Pressestelle des Europäischen Patentamts
D-80298 München
Tel. +4989/2399-5012
Fax +4989/2399-2850
Handy +49173/9461630
mailto:rosterwalder@epo.org

Plus de actualités: Europäisches Patentamt (EPA)
Plus de actualités: Europäisches Patentamt (EPA)