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Swiss Textiles gelingt zweite Zollaussetzung

Zürich (ots)

Ab dem 1. Juli 2019 ist die Einfuhr von Garnen, Zwirnen, Geweben und Gestricken in die Schweiz zollfrei. Dies hat der Bundesrat heute entschieden. Damit unterstützt er die Forderung von Swiss Textiles. Die Schweizer Textilunternehmen sparen rund 3 Millionen Franken.

Die Schweizer Textilbranche ist hoch spezialisiert und in die globalen Wertschöpfungsketten integriert. Die Unternehmen sind auf Importe von Vor- und Zwischenmaterialien angewiesen. Deren Beschaffung ist im Vergleich zu anderen Branchen mit hohen Zöllen belastet. Diese verteuern die Produktion und nagen dadurch an der Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Auf Antrag von Swiss Textiles ist am 1. Januar 2016 die Verordnung über die vorübergehende Reduktion von Zollansätzen für Textilien in Kraft getreten. Diese umfasst die Aussetzung der Zölle auf 60 Tarifnummern des Textilbereichs. Hinsichtlich ihrer Tragweite und ihres Ausmasses statuierte der Bundesrat damals ein schweizweit einzigartiges Exempel einer Zollaussetzung.

Für Swiss Textiles war die Zollaussetzung vom 1. Januar 2016 ein wichtiger erster, aber kein ausreichender Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Branche. Mit 60 von 665 Tarifnummern ist der Deckungsbereich zu gering. Auch erstreckt sich die Zollaussetzung willkürlich über die verschiedenen Produkte. Die Unternehmen müssen in ihrer Beschaffung aber so flexibel wie möglich sein. Eine Weberei, die zur Herstellung von Geweben sehr feine und langfasrige Baumwollgarne einsetzt, kann aus Qualitätsgründen nicht auf die zollbefreiten dickeren und kürzeren Baumwollgarne umstellen. Swiss Textiles forderte daher beim Bundesrat eine breitere Zollaussetzung, insbesondere auf Garne, Gewebe und Gestricke. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, die Zölle der Zolltarifkapitel 50 bis 55 und 60 befristet bis am 31. Dezember 2023 auszusetzen. Gleichzeitig verlängerte er die gegenwärtige Zollaussetzung.

«Die Branche spart mit der zweiten Zollaussetzung zusätzlich rund 3 Millionen Franken pro Jahr», so Jasmin Schmid, Leiterin Wirtschaft und Statistik bei Swiss Textiles. Die Vorteile beschränken sich dabei nicht auf den Wegfall der Einfuhrkosten. Die aufwendigen Zollverfahren wie unter anderem aktiver oder passiver Veredlungsverkehr entfallen künftig für alle Waren der Kapitel 50 bis 55 und 60. Auch das Zollrückvergütungsverbot hat für die vom Zoll ausgesetzten Tarifnummern keine Wirkung mehr. Die präferenziellen Ursprungsnachweise müssen aber in den meisten Fällen nach wie vor beschafft werden.

Das Ziel des Bundesrats ist, die befristete Zollaussetzung durch die ganzheitliche Abschaffung aller Industriezölle per 1. Januar 2022 abzulösen. Dies begrüsst Swiss Textiles, freut sich nun aber erst einmal über das Sommergeschenk.

Kontakt:

Peter Flückiger, Direktor,
Mobile: 078 852 25 24,
peter.flueckiger@swisstextiles.ch

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