EANS-Adhoc: UNIQA startet Einladung zum Rückkauf von nachrangigen (Tier 2), in 2013 und 2015 ausgegebenen Anleihen und beabsichtigt Begebung einer neuen nachrangigen (Tier 2) Anleihe mit gleich hohem Nennbetrag
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Finanzierung/Einladung zum Rückkauf und Anleiheemission/Absichtserklärung
25.11.2021
Wien - DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, NACH ODER
INNERHALB VON AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA" oder die
"Gesellschaft") haben heute beschlossen, Inhaber der von UNIQA ausgegebenen (a)
EUR 350.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe mit
vorgesehener Fälligkeit in 2043 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch
die Gesellschaft zum Termin 31.7.2023, ISIN XS0808635436 (die "2023 Anleihe"),
und (b) EUR 500.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe
mit vorgesehener Fälligkeit in 2046 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung
durch die Gesellschaft zum Termin 27.7.2026, ISIN XS1117293107 (die "2026
Anleihe"; gemeinsam mit der 2023 Anleihe die "Anleihen" und jede von diesen eine
"Serie"), einzuladen, ihre Anleihen der Gesellschaft zum Rückkauf anzudienen
(das "Rückkaufangebot" oder der "Rückkauf").
Der Rückkauf wird stattfinden (i) in einem Gesamtnennbetrag bis zu insgesamt
höchstens EUR 300.000.000,00 oder jenem anderen Betrag, den die Gesellschaft in
ihrem freien Ermessen gegebenenfalls festlegt (der "Maximale Rückkaufsbetrag"),
(ii) (a) mit einem Yield von -0,05 % für die 2023 Anleihe und (b) mit einem
Offer Spread von +80 Basispunkten zuzüglich der interpolierten Mid-Swap Rate der
2026 Anleihe (wie in der von der Gesellschaft vorbereiteten Einladung zur Legung
von Angeboten zum Rückkauf vom 25. November 2021 (die "Angebotsunterlage")
festgelegt) für die 2026 Anleihe, sowie in jedem dieser Fälle (c) zuzüglich
aufgelaufenen Zinsen. Die Einzelheiten sind in der Angebotsunterlage festgelegt.
Wenn die Gesellschaft Angebote zum Rückkauf in einem Gesamtnennbetrag der
Anleihen erhalten sollte, der den Maximalen Rückkaufbetrag überschreitet, wird
eine Kürzung vorgenommen werden.
Der Rückkauf ist bedingt mit der erfolgreichen Platzierung von neu ausgegebenen
nachrangigen (Tier 2) fix zu variabel verzinslichen Schuldverschreibungen mit
einer Mindeststückelung von EUR 100.000,00 (die "Neue Anleihe") im selben
Nennbetrag wie Anleihen zurückgekauft werden.
Investoren können ihre 2023 Anleihe und/oder 2026 Anleihe mit Beginn von heute,
25. November 2021, bis zum Endtermin, 1. Dezember 2021 zum Rückkauf andienen (es
sei denn, dass das Rückkaufangebot verlängert, frühzeitig beendet oder
zurückgezogen werden sollte, jeweils im freien Ermessen der Gesellschaft). Die
vorläufigen Ergebnisse des Rückkaufangebots werden voraussichtlich am oder um
den 2. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Die endgültigen Ergebnisse des
Rückkaufangebots werden sobald wie möglich am oder nach 2. Dezember 2021 oder am
oder nach dem Tag der Preisfestsetzung für die Neue Anleihe, je nachdem, welcher
Termin der spätere ist, veröffentlicht werden. Die Abwicklung (das Settlement)
des Rückkaufs wird erwartet für 10. Dezember 2021 oder für den Bankarbeitstag
nach Abwicklung (Settlement) der Emission der Neuen Anleihe, je nachdem, welcher
Termin der spätere ist.
Das Rückkaufangebot wird ausschließlich auf Grundlage sowie gemäß den
Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage unterbreitet. Die
Angebotsunterlage wird auf Verlangen von Lucid Issuer Services Limited (+44 20
7704 0880 / uniqa@lucid-is.com [uniqa@lucid-is.com]) in deren Eigenschaft als
Agent für das Rückkaufangebot ab heute zur Verfügung gestellt.
UNIQA erwartet für den Fall eines Rückkaufs einen Anstieg der
Finanzierungskosten, weil der Rückkauf mit einem Aufschlag auf den Nennbetrag
erfolgen wird, der vollumfänglich in 2021 verbucht wird. Ungeachtet dessen
belässt UNIQA den aktuellen Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 unverändert.
Die Emission und die Platzierung der Neuen Anleihe sind, abhängig von den
Marktgegebenheiten, am oder um den 2. Dezember 2021 in Aussicht genommen und
werden sich ausschließlich an institutionelle Anleger in Österreich und im
Ausland richten. Inhaber der bestehenden Anleihen können eine bevorzugte
Zuteilung im Angebot der Neuen Anleihe erhalten (gemäß den Bestimmungen und
Bedingungen der Angebotsunterlage). Um eine bevorzugte Zuteilung der Neuen
Anleihe zu erhalten, mögen interessierte Anleger mit einem Dealer Manager
Verbindung aufnehmen, um die Vormerkung ihres Interesses zu veranlassen und eine
individualisierte Referenznummer (Allocation Code) zu erhalten. Die Zulassung
der Neuen Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse ist beabsichtigt,
abhängig von der Billigung des Zulassungsprospekts.
UNIQA beabsichtigt zu arrangieren, dass ein Betrag in gleicher Höhe wie der
Netto-Erlös aus der Emission der Neuen Anleihe so rasch wie praktisch möglich,
jedenfalls aber vor dem Laufzeitende der Neuen Anleihe, zur Gänze oder
teilweise, zur Finanzierung und/oder Refinanzierung geeigneter Assets gemäß dem
UNIQA Green Bond Framework verwendet wird.
J.P. Morgan AG und Raiffeisenbank International AG sind als Dealer Manager und
Lucid Issuer Services Limited als Agent für das Rückkaufangebot beauftragt
worden.
J.P. Morgan AG und Raiffeisenbank International AG sind als Joint Bookrunners
für die Neue Anleihe beauftragt worden.
Rechtlicher Hinweis/Disclaimer:
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung).
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot
zum Verkauf und keine Einladung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren sowie keine Finanzanalyse und keine auf
Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Die Wertpapiere wurden
nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere
nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung
("Securities Act"), bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen
insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") nicht ohne
Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß dem
Securities Act angeboten oder verkauft werden.
Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder innerhalb der USA,
Australien, Kanada oder Japan oder einem anderen Staat, in dem die Weitergabe
oder Verbreitung unzulässig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit
allgemeiner Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Ein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA findet nicht statt.
Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Einladung oder Aufforderung an die
Öffentlichkeit in Zusammenhang mit einem Angebot im Sinn der europäischen
Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung"). Das Angebot und
der Verkauf der Neuen Anleihe erfolgen aufgrund einer Ausnahme gemäß der
Prospektverordnung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Angebote von
Wertpapieren zu erstellen.
Ein Zulassungsprospekt wird ausschließlich zum Zweck der Zulassung der Neuen
Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse erstellt. Der Prospekt wird,
wenn und sobald von der Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt, in elektronischer
Form auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.uniqagroup.com/
gruppe/versicherung/investor-relations/Anleihen.en.html [https://
www.uniqagroup.com/gruppe/versicherung/investor-relations/Anleihen.en.html]
kostenlos zum Download verfügbar sein.
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Investor Relations:
Michael Oplustil, Investor Relations, +43 1 21175 3236,
+43 664 88915215, michael.oplustil@uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UNIQA Insurance Group AG
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