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Biokraftstoffe: EU-Kompromiss auf Kosten von Klima und Autofahrern

Berlin (ots)

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) lehnt die heutige politische Einigung des EU-Ministerrats für Energie, Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen doppelt auf den Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr anzurechnen, strikt ab. Diese Doppeltanrechnung halbiert den Klimaschutz und belastet die Autofahrer mit steigenden Kosten. Verschärfend kommt hinzu, dass der Anteil von preisgünstigem Bioethanol aus Industrierüben und Futtergetreide auf maximal sieben Prozent begrenzt werden soll. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Autofahrer für weniger Klimaschutz mehr zahlen sollen. Als bedauerlich bewertet der BDBe, dass mit dieser Einigung eine Chance zur Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie Bioethanol aus Stroh vertan würde. Anstatt dafür innovative Technologien in der EU zu fördern, würde besonders Abfallpalmöl aus Südostasien Vorrang erhalten.

Bedauerlich ist aus Sicht des BDBe auch, dass eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen ohne wissenschaftlich abgesicherte Basis akzeptiert werden soll. Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung über indirekte Landnutzungsänderungen, kurz iLUC, aufgezeigt. Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, kommt darin zu dem Schluss, dass der politische Umgang mit den wissenschaftlichen Arbeiten zu beanstanden ist. Die aktuelle, junge iLUC-Forschung erlaube keine belastbaren Aussagen, zum Beispiel für iLUC-Werte. Die Studie zeige aber, dass kleinere iLUC-Werte als ausgewiesen zu erwarten sind. Eine Berichterstattung mit Schätzwerten von 8 bis 16 Gramm CO2 pro Megajoule für Futtergetreide oder 4 bis 17 Gramm CO2 pro Megajoule für Industrierüben ist nach Auffassung des BDBe sinnlos. Um 200 bis über 400 Prozent voneinander abweichende Schätzwerte zeigen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über indirekte Landnutzungsänderungen für gesetzliche Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, folgert daraus: "In den jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sollte der Rat diese sinnlose Berichterstattung ablehnen und die EU-Kommission auffordern, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung abgeschlossen ist und die wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich belastbar sind."

Kontakt:

Carola Wunderlich
030 - 301 29 53-13
presse@bdbe.de