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Wie viel mehr Sicherheit bringt uns i-Size?
Aktuelles Interview zur neuen EU-Verordnung für Kinderautositze

Frechen (ots)

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
  http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Seit 9. Juli 2013 ist die aktuelle Verordnung für Kindersitze, die UN R129 (i-Size) offiziell durch die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) in Kraft. Ein wichtiger und großer Schritt in Sachen Kindersicherheit, der jedoch auch viele Fragen bei Eltern und zukünftigen Eltern aufwirft: Was bedeutet die neue Norm für mich und meine Kinder? Was hat sich geändert? Und welche Sitze darf ich nutzen?

Peter Broertjes, Legislative Officer der Europäischen Kommission* und verantwortlich für die UN R129 beantwortet die wichtigsten Fragen zu i-Size.

Herr Broertjes, die neue i-Size Verordnung zu Kinderrückhaltesystemen (Kinderautositzen) trat im Juli 2013 in Kraft, um Lücken in der bisherigen ECE R44 Verordnung zu schließen, aber auch, um sich den verbesserten und sichereren Standards anzupassen, die die Automobilindustrie in den letzten Jahren umgesetzt hat. Welche Verbesserungen bietet i-Size dem Konsumenten konkret?

Es erhöht das Sicherheitsniveau für Kinder, die im Auto mitfahren, da es rückwärtsgerichtetes Fahren bis 15 Monate sowie Seitenaufprallschutz zur Pflicht macht. Darüber hinaus fördert i-Size die Nutzung von ISOFIX, was das Risiko einer Fehlinstallation stark reduziert und führt nicht zuletzt eine vereinfachte Klassifizierung der Sitze ein, die sich nach der Länge, also der Größe des Kindes richtet.

Die R 44 Verordnung war bereits erfolgreich, viele Leben wurden durch sie geschützt und gerettet. Aber die Technologie macht Fortschritte und erlaubt uns nun Kinder noch besser zu schützen - ähnlich wie auch Autos heute Erwachsene besser schützen als noch 10 Jahre zuvor. R 44 bietet eine gute Basis-Sicherheit, R 129 bietet ein noch höheres Level an Sicherheit.

Diese vier Aspekte sind wichtige Schritte von ECE R44 hin zu R129 (i-Size). Können Sie bitte die Auswirkung dieser Veränderungen genauer erläutern?

Wie erwähnt, führen wir nun mit R129 das rückwärtsgerichtete Fahren bis 15 Monate verpflichtend ein. Das ist eine erhebliche Verbesserung, was die Sicherheit betrifft, da der Transport von Kindern entgegen der Fahrtrichtung im Allgemeinen viel sicherer ist. Der zweite Aspekt ist Seitenaufprallschutz: Das ist etwas, was in der bisherigen Verordnung gar nicht abgedeckt war. Dadurch sind Kinder nun, unter i-Size, im Falle eines Seitenaufpralls besser geschützt als zuvor.

Der dritte Aspekt ist das Klassifizierungssystem der Sitze: Dank i-Size können Eltern durch die Frage "Wie groß ist mein Kind gerade?" einfach das passende Kinderrückhaltesystem wählen. Das macht es intuitiv und dadurch einfacher für Eltern und Betreuende, sich den richtigen Kinderautositz auszuwählen. Und der letzte Punkt ist die Nutzung von ISOFIX: ISOFIX sind feste Verankerungshaken im Auto, die eine sehr stabile Verbindung sowie eine sehr stabile Installation ermöglichen, und es ist fast unmöglich sie falsch zu nutzen.

Wie können Eltern diese neuen i-Size Kindersitze erkennen?

Das ist simpel: Zunächst ist die Klassifizierung, die zum Beispiel auch auf dem Produkt zusehen ist, anders als zuvor, denn sie basiert auf Größe. Das zweite ist natürlich das i-Size Logo, das klar Auskunft gibt, ob ein Sitz i-Size entspricht oder nicht. Im Übrigen gibt es so etwas wie "i-Size ähnlich oder ready" für Kindersitze nicht: Entweder entspricht ein Sitz i-Size oder eben nicht!

Ein gutes Beispiel dafür ist der Seitenaufprallschutz: Zur Zeit sind viele Kindersitze auf dem Markt, die eine Form von Seitenaufprallschutz bieten. Aber als wir die Standards für i-Size entwickelt haben, zeigte sich, dass tatsächlich viele Kindersitzhersteller vor der Herausforderung standen, Produkte zu entwickeln, die den neuen Anforderungen entsprechen. Daher wissen wir, dass R129 die Latte sehr hoch legt, was Seitenaufprallschutz betrifft.

Neben den gerade genannten Aspekten, Seitenaufprallschutz und Klassifizierung, spielt auch ISOFIX eine wichtige Rolle. Können Eltern mit älteren ISOFIX-Autos denn i-Size Sitze nutzen?

Sicherlich, Sie können die neuen, fortschrittlichen i-Size Kindersitze mit älteren Automodellen verwenden - solange der Hersteller des Kinderrückhaltesystems diese Nutzung empfiehlt, sei es durch die Informationen in der Gebrauchsanweisung oder auf der Hersteller-Webseite zum Beispiel. Und wir empfehlen natürlich jedem: Wenn Sie ISOFIX im Auto haben, versuchen Sie einen kompatiblen i-Size Sitz zu finden.

Wie Sie sagten, können Eltern die R129 Sitze in ISOFIX-Autos verwenden, solange der Kindersitzhersteller die Nutzung testet und empfiehlt. Aber was ist mit den bisherigen ECE R44 Sitzen - können diese noch verwendet werden?

Wenn Eltern jetzt im Geschäft stehen, um ein neues Kinderrückhaltesystem zu kaufen, würden wir einen i-Size Sitz empfehlen. Aber zur Zeit arbeiten wir daran, R44 in das neue i-Size Konzept, in R129, zu integrieren. Das ist in der Tat ein langwieriger Prozess und das heißt natürlich, dass parallel Sitze existieren, die nach ECE R44 und Sitze, die nach R129 zugelassen sind- und das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, dass Sie beide in Ihrem Auto nutzen dürfen.

Vielen Dank, Peter Broertjes, für dieses interessante, informative Interview.

*Die Europäische Kommission ist zuständig und verantwortlich für die Sicherheit beim Transport von Kindern im Auto in der EU. Aus diesem Grund hat sie eng mit Kindersitzherstellern, der Automobilindustrie sowie vielen anderen Experten aus dem Bereich der Kindersicherheit zusammengearbeitet. Gemeinsam haben sie über Jahre hinweg eine neue Verordnung erarbeitet, die jetzige R129 Verordnung, die viele neue und sicherere Maßnahmen enthält.

Dieses Interview hat Dorel Germany mit Herrn Broertjes in Brüssel geführt.

Kontakt:

enfant terrible pr für Dorel Germany
Studio für PR + Brand Activation GmbH
Evelyn Tapavicza
E: evelyn.tapavicza@enfant-terrible-pr.de
T: 089-4111 944 12
Steinstraße 50
81667 München