Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Südgrenze: Es braucht mehr Transparenz
SFH-Direktorin Miriam Behrens nimmt Augenschein in Chiasso und Como
Bern (ots)
Die SFH-Direktorin Miriam Behrens hat am 17. und 18. August 2016 in Chiasso und Como vor Ort einen Augenschein zur Lage der Flüchtlinge genommen. «Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Rechte der Schutzsuchenden umfassend gewährleistet sind», sagt Behrens. Insbesondere muss eine Person, welche die Schweiz um Schutz ersucht, an das SEM als zuständige Behörde übermittelt werden - selbst wenn Zweifel am Gesuch bestehen.
Die SFH stellt fest, dass grosse Unklarheit und Unsicherheit über die rechtliche und tatsächliche Lage herrscht. «Unsere begründeten Zweifel haben sich durch die Reise erhärtet», sagt SFH-Direktorin Miriam Behrens. Insbesondere sind die Schutzsuchenden nicht ausreichend und teilweise auch nicht korrekt informiert, was zur Verwirrung führt, ob und wann sie ein Asylgesuch stellen können bzw. sollen. Die Lage vor Ort ist indessen für alle Handelnden schwierig. Es ist deshalb dringend notwendig, dass grössere Transparenz über die angewendeten Verfahren und im Umgang mit den in Chiasso angehaltenen Personen hergestellt wird. Die Personenkontrollen müssen im rechtlichen Rahmen der Schengen-Assoziierung stattfinden.
Situation vor Ort unklar und intransparent
Die Situation vor Ort zeigt, dass das Grenzwachtkorps (GWK) mit dem Zug ankommende potentielle Schutzsuchende systematisch anhält und kontrolliert. Dabei ist unklar, zu welchem Zeitpunkt die Personen die Gelegenheit erhalten, ein allfälliges Asylgesuch zu stellen und wie der Ablauf des Verfahrens genau vor sich geht. Das GWK bräuchte hier dringend mehr Unterstützung, damit betroffene Personen rasch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) übermittelt werden können, welches über ein geregeltes Vorgehen und Übersetzerinnen und Übersetzer zur besseren Kommunikation mit den Schutzsuchenden verfügt.
Situation für Kinder verbessern
Die SFH stellt fest, dass sich in Como begleitete und unbegleitete Kinder befinden, die zum Teil versucht haben, in die Schweiz einzureisen. Laut den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention muss jede Behörde, die mit Kindern in Kontakt kommt, das Wohl der Kinder vorrangig behandeln. Sowohl die italienischen Behörden als auch das GWK sind somit verpflichtet, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere das GWK bräuchte dabei mehr Unterstützung. Die SFH setzt sich dafür ein, dass für diese Kinder eine Lösung gefunden wird.
Zurückgehende Asylzahlen und höhere Kontrolldichte
In ganz Europa gehen im Vergleich zum Vorjahr 2015 die Gesuche von schutzsuchenden Menschen zurück. Die Ausgangslage ist nichtsdestotrotz schwierig. Die Schengen-Staaten, zu denen auch die Schweiz gehört, liefern bisher keine brauchbaren Antworten für das Transitproblem, da sie sich zu wenig an den Bedürfnissen der Schutzsuchenden orientieren. Durch die Entwicklungen des Jahres 2015 kontrollieren immer mehr Schengen-Staaten ihre Binnengrenzen, damit die im Hoheitsgebiet anwesenden Personen korrekt registriert werden und die Möglichkeit erhalten, ein Asylgesuch zu stellen. Dies reicht aber bisher als Lösung nicht aus. Es sind Umverteilungsmechanismen in Europa erforderlich (Relocation), um den Schutz der Betroffenen sicher zu stellen. «Die Schweiz sollte sich hier stärker engagieren», sagt Miriam Behrens.
Für die SFH stehen die folgenden Lösungsansätze im Vordergrund:
- Das Grenzwachkorps muss unbedingt alle Fälle, bei denen ein Asylgesuch gestellt wird, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) übermitteln - selbst dann, wenn Zweifel am Gesuch bestehen.
- Alle beteiligten Behörden in der Schweiz und Italien müssen sich bei der Behandlung von unbegleiteten Minderjährigen und von Familien mit Kindern am Wohl der Kinder orientieren.
- Konkret für die Situation in Chiasso sollte das Grenzwachkorps für die Betreuung von Minderjährigen von Fachpersonen der Kinder- und Erwachsenen Schutzbehörde KESB unterstützt werden.
- Das Grenzwachtkorps braucht grundsätzlich mehr Unterstützung, sowohl mit Übersetzerinnen und Übersetzern, sowie bei der Übermittlung der betroffenen Personen an das Staatssekretariat für Migration.
- Die Schweiz muss mit der EU und den Nachbarländern den Kontakt suchen, um Lösungen für die in Como gestrandeten schutzbedürftigen Personen zu finden.
- Die Kommunikation mit den Schutzsuchenden muss dringend verbessert werden. Dazu muss geeignetes Informationsmaterial bereitgestellt werden. Hier besteht ein grosser Handlungsbedarf.
- Die Praxis der Kontrollen sollte transparent offengelegt werden und in Einklang mit den Regeln der Schengen-Assoziierung stehen.
Kontakt:
Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH
Für Medienschaffende direkt aus Como: Donnerstag, 18. August 2016
über Tel 079 750 48 77
Constantin Hruschka, Leiter Protection SFH, Tel: 031 370 75 38