Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren
Qualität des Rechtsschutzes ungenügend definiert
Bern (ots)
Der Bundesrat hat das letzte Paket zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren verabschiedet. Das Resultat ist ernüchternd: Die praktischen Erfahrungen aus dem Testbetrieb sind zu wenig eingeflossen. Wichtige Bedingungen für den fairen und rechtsstaatlichen Ablauf der beschleunigten Verfahren sind dadurch nicht erfüllt. Namentlich diverse Verfahrensfristen sind zu kurz angesetzt, um einen wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten. Zudem tragen die künftigen Rechtsvertretungen bei Gesuchsschwankungen einen Grossteil des finanziellen Risikos.
Die vom Bundesrat verabschiedeten Asylverordnungen präzisieren die Grundlagen für die neuen Asylverfahren, die ab März 2019 schweizweit durchgeführt werden. Damit diese trotz der erheblichen Beschleunigung fair und rechtstaatlich ablaufen, erhält jede asylsuchende Person im erstinstanzlichen Verfahren Zugang zu einer kostenlosen Beratung und Rechtsvertretung. Der umfassende und qualitativ hochwertige Rechtschutz für die Asylsuchenden ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Glaubwürdigkeit der beschleunigten Verfahren.
Erkenntnisse aus Praxistest zu wenig genutzt
Leider hat es der Bundesrat verpasst, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar ist für die SFH, weshalb die praktischen Erkenntnisse aus dem Testbetrieb nicht stärker genutzt und angemessen berücksichtigt wurden. Das gilt insbesondere für diverse Fristen, die nach wie vor zu kurz angesetzt sind. Gerade dass etwa die Rechtsvertretungen nur zwei Tage vorher über anstehende Anhörungen informiert werden, hat sich im Testbetrieb als vollkommen praxisuntauglich erwiesen.
Um den erforderlichen Rechtsschutz für die Asylsuchenden gewährleisten zu können, müssen die künftigen Rechtsschutzakteure grundlegende Qualitätskriterien erfüllen. Trotzdem verzichtet der Bundesrat darauf, diese auf Verordnungsstufe genügend genau zu definieren. Die vorgesehene Regelung in bilateralen Vereinbarungen ist für die Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Rechtsschutzes aus Sicht der SFH ungenügend.
Unverhältnismässiges Risiko
Unbefriedigend ist zudem, dass das finanzielle Risiko bei schwankenden Asylgesuchszahlen unverhältnismässig stark auf die Rechtsschutzakteure abgewälzt wird, um einen effektiven Rechtsschutz garantieren. Die Folgen eines pauschalen Abgeltungssystems scheinen zwar erkannt. Es wird sich jedoch erst noch zeigen müssen, ob hier in den Leistungsvereinbarungen die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden. Ein "Race to the bottom" ist jedenfalls zwingend zu vermeiden. Schliesslich tragen die Verordnungen den Bedürfnissen besonders verletzlicher Personen wie zum Beispiel Kindern zu wenig Rechnung. Der Bund stünde hier in der Pflicht eine vorbildliche Rolle einzunehmen und diese sowohl bei der Unterbringung, als auch im Verfahren gebührend zu berücksichtigen.
Kontakt:
Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH,
peter.meier@fluechtlingshilfe.ch;
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