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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Vorläufige Aufnahme: Es braucht weit mehr als eine Minireform / Parlament beschliesst nur punktuelle Änderungen

Bern (ots)

Die heute vom Parlament beschlossenen Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme sind ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Doch das genügt nicht. Die SFH bedauert, dass sich das Parlament nur zu einer Minireform durchringen konnte, die keine nachhaltigen Verbesserungen bringt. Um den Betroffenen tatsächlich eine rasche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sind daher weitere Massnahmen zwingend nötig. Nur so lassen sich hohe Folgekosten vermeiden.

In der Schweiz leben heute rund 43'000 Geflüchtete als vorläufig Aufgenommene zwischen Stuhl und Bank: Sie können nicht zurück in ihre Heimat, etwa weil dort Krieg herrscht oder ihnen Folter droht. Die meisten von ihnen bleiben deshalb auf Jahre hinaus oder für immer hier. Zugleich erschwert der Status den Betroffenen aber auch die Integration in der Schweiz. Das verursacht unnötig hohe Folgekosten - gerade etwa bei der Sozialhilfe. Die SFH prangert dieses Problem seit Jahren an und fordert die rechtliche Gleichstellung von vorläufig aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

Nur ein erster Schritt

Die überfällige Totalreform, welche die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus ersetzen sollte, ist trotz Unterstützung von Kantonen, Gemeinden und Städten ausgerechnet am Widerstand des Ständerats gescheitert. Übrig geblieben sind punktuelle Anpassungen. Die SFH begrüsst diese zwar als Schritt in die richtige Richtung. Doch für eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzberechtigten in Gesellschaft und Arbeitswelt reicht das nicht aus.

Rechtliche Hürden beseitigen

Damit vorläufig Aufgenommene in der Schweiz richtig Fuss fassen können, müssen nun vielmehr weitere rechtliche Hürden beseitigt werden: Vorab sind die empfindlichen Restriktionen beim Familiennachzug aufzuheben. Denn die Familie ist nachweislich ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Integration. Die Betroffenen haben aber auch Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung. Zudem sind weitere Verschärfungen zur Beschränkung der Reisefreiheit abzulehnen.

Damit die Integration der Schutzberechtigten gelingt, braucht es neben dem Engagement der Zivilgesellschaft insbesondre den Willen der Arbeitgeber, ihnen eine echte Chance zu geben.

Kontakt:

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH,
peter.meier@fluechtlingshilfe.ch;
Direkt/Mobile (Umleitung): +41 31 370 75 15

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