Gericht billigt «Versklavung» von Affen für Hirnforschung
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Zürich (ots)
Der Zürcher Tierschutz ist empört, dass an Zürcher Hochschulen wieder schwerst belastende Affenversuche zugelassen werden. Mit seinem Urteil vom 5. April 2017 stützt das Zürcher Verwaltungsgericht als Zweitinstanz den vorgängigen Fehlentscheid des Regierungsrates. Es widerspricht damit einem wegweisenden Bundesgerichtsurteil von 2009, das aber weiterhin schweizweit den Massstab setzt.
Am Institut für Neuroinformatik von Uni und ETH Zürich dürfen nun wieder Löcher in Affenhirne gebohrt werden, um Elektroden zu implantieren und Schrauben zu befestigen, mit denen die Affen stundenlang im sog. Primatenstuhl fixiert werden. Bis zu drei Jahre lang müssen sie komplexe Aufgaben lösen. Die Affen arbeiten nur "freiwillig" mit, wenn sie an Durst leiden. Der Wasserentzug und die tierquälerische Behandlung stellen eine Versklavung der intelligenten Tiere dar. Der Zürcher Tierschutz beurteilt dies als Folter - ebenso wie die weltberühmte Primatenforscherin Jane Goodall.
Mit diesem Fehlentscheid des Verwaltungsgerichts siegt der politische Wille in Zürich: Standortförderung wird höher gewichtet als die Tierschutzgesetzgebung! Nun werden wieder hohe Summen an Steuergeldern für völlig unnötige Affenversuche verschleudert. Es handelt sich um reine Grundlagenforschung, ein konkreter Nutzen für den Menschen ist nicht absehbar. Der Schweizer Nationalfonds zahlt hierfür rund 1,6 Mio. Franken. Zudem hat die Bildungsdirektion des Kantons Zürich - schon sieben Monate vor dem erstinstanzlichen Entscheid! - für ein "intelligentes" Dach über dem Auslauf des Affengeheges eine halbe Million Franken gesprochen, angeblich als Witterungsschutz fürs Tierwohl. In Tat und Wahrheit dient dieses Dach nur dazu, die Affen bei Regen am Trinken zu hindern. Denn sonst würden sie in den höchstbelastenden Versuchen nicht kooperieren.
Der Zürcher Tierschutz kritisiert das Verwaltungsgerichtsurteil scharf und wird auch in Zukunft solche gesetzeswidrigen und unethischen Tierversuche bekämpfen.
Kontakt:
Nadja Brodmann, Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
044 261 43 36, 079 334 91 70
nbrodmann@zuerchertierschutz.ch