Tous Actualités
Suivre
Abonner Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsstreit zwischen Gillette und Wilkinson über Nachahmerklingen

Hamburg (ots)

Heute verkündet das Landgericht Düsseldorf, ob es zugunsten von Gillette eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson erlässt.

Gillette hatte die Verfügung beantragt, um ihrem Wettbewerber die Herstellung und den Vertrieb von Ersatzklingen zu verbieten, die zu Gillettes "Mach 3"-Nassrasierer kompatibel aber wesentlich preiswerter als das Originalzubehör sind. Gillette stützt sich auf ein Patent, das Wilkinson für nichtig und damit für nicht durchsetzbar hält.

Das Verfahren ist nicht nur wegen der berühmten Kontrahenten spannend, sondern auch, weil einstweilige Verfügungsverfahren in Patentsachen nicht häufig Gegenstand der Presseberichterstattung sind. Die Zahl solcher Verfahren ist beschränkt.

"Die Vorbereitung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Patentrechtsstreit ist arbeitsintensiver als in anderen Rechtsbereichen. Der Rechtsinhaber muss nicht nur die Verletzung des Patents darlegen, sondern auch, dass das von ihm geltend gemachte Patent auch rechtsbeständig ist," erläutert Dr. Gösta Schindler, Patentrechtler der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm in Hamburg.

Gerade der zweite Gesichtspunkt wird auch in dem Gillette-Fall relevant, denn Wilkinson behauptet ja Presseberichten nach, dass das geltend gemachte Patent nichtig sei. Ob, wie Wilkinson wohl vorträgt, behauptet, die von Gillettes Patent geschützte Technologie bereits im Zeitpunkt der Patenterteilung 1998 nicht mehr neu war und daher kein Patent hätte erteilt werden dürfen, hat das Landgericht Düsseldorf nun anhand des Vortrags der beiden Parteien zu beurteilen.

"Die genauen Argumente der Parteien sind uns natürlich nicht bekannt. Aber dass Gillettes Patent offenbar 18 Jahre ohne erfolgreichen Angriff bestanden hat, könnte schon ein Argument für die Validität des Rechts sein." meint Schindler.

Verletzungsverfahren in Patentsachen ziehen sich, genau wie andere Zivilprozesse auch, häufig über mehrere Jahre, bis eine erste Entscheidung fällt. Das Schadenspotential für Unternehmen ist daher enorm, wenn über diesen Zeitraum möglicherweise patentverletzende Produkte im Umlauf sind. Den daher notwendigen schnellen gerichtlichen Schutz bieten Verfügungsverfahren, in denen ein Gericht den Sachverhalt nur vorläufig und kursorisch unter Inkaufnahme geringerer Beweisanforderungen bewertet. Erlässt ein Gericht eine einstweilige Verfügung, untersagt es damit einem Unternehmen zum Beispiel eine bestimmte Handlung, wie etwa den Vertrieb eines Produktes. Es kann aber auch die Sicherung bestimmter als Beweismittel notwendiger Unterlagen oder Gegenstände anordnen. Die Vorläufigkeit einer solchen Verfügung bedeutet dabei aber auch, dass die Parteien den Streit in einem der Verfügung nachfolgenden "normalen" Gerichtsverfahren nochmal ausführlich aufbohren können.

Kontakt:

Weitere Informationen:
Dr. Gösta Schindler, LL.M. (Chicago)
Rechtsanwalt, Partner
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Harvestehuder Weg 23
20149 Hamburg

T: +49 40 41999 -305 (Direct Dial)
T: +49 40 41999 -252 (Assistant Daniela Rief)
M: +49 172 637 174 8
F: +49 40 41999 -169
E: schindler@buse.de
W: www.buse.de

Plus de actualités: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
Plus de actualités: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
  • 09.06.2016 – 09:15

    Die neue Unionsmarke

    Düsseldorf (ots) - Das europäische Parlament und der Rat haben mit der Verordnung (EU) 2015/2424, die am 23.03.2016 in Kraft getreten ist, das fast 20 Jahre alte Gemeinschaftsmarkenrecht reformiert und modernisiert. Die markanteste Änderung ist der Name der europäischen Marke: Die frühere Gemeinschaftsmarke (in Deutschland auch EU-Marke genannt) heißt von nun an Unionsmarke. Die maßgebliche Wirkung und die Grundidee der europäischen Marke ist geblieben. Wie früher ...