Tous Actualités
Suivre
Abonner Einkaufsgemeinschaft HSK AG

Einkaufsgemeinschaft HSK AG

Einkaufsgemeinschaft HSK: Erstes Urteil setzt wichtige Leitplanken zur neuen Spitalfinanzierung

Zürich (ots)

Die Einkaufsgemeinschaft HSK begrüsst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, weil es die richtige Balance zwischen Markt und Regulierung findet. Die Möglichkeit, dass wirtschaftlich arbeitende Spitäler Effizienzgewinne erwirtschaften können, hat einen preisdämpfenden Effekt auf die Spitalkosten.

Als Einkaufsgemeinschaft, welche partnerschaftlich verhandelte Tarife Festsetzungs- und Gerichtsverfahren bevorzugt, zieht HSK eine positive Bilanz aus dem ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur neuen Spitalfinanzierung. Wenn wirtschaftlich arbeitende Spitäler keine Effizienzgewinne erwirtschaften dürfen, wirkt sich das bei der Preisfindung längerfristig kostentreibend aus, da sie sonst keinen Anreiz haben, auch zukünftig kosteneffizient zu bleiben.

Das Urteil bestätigt das Vorgehen von HSK bei den Tarifverhandlungen auch in anderen wichtigen Punkten. So anerkennt das Gericht, dass die Tarifstruktur SwissDRG noch nicht ausgereift und in der Einführungsphase der neuen Tarifstruktur eine Preisdifferenzierung für Spezialfälle und vor allem die universitäre und universitätsnahe Versorgung notwendig ist. Auch in Bezug auf das Benchmarking hat das Gericht wichtige Leitplanken gesetzt: Es ist nicht zulässig, mit wenig selektiv ausgewählten Spitälern einen Benchmark durchzuführen, sondern dieser muss mit möglichst vielen und repräsentativen Spitälern erfolgen, was voll und ganz der HSK-Verhandlungsstrategie entspricht.

Dass das Bundesgericht keinen Tarif festgesetzt, sondern an die Regierung zurückgewiesen hat, ist aus Sicht HSK richtig, denn die Rückweisung erfolgte aus formellen Gründen - gerade wegen des selektiven Benchmarkverfahrens - und nicht wegen der Höhe der festgesetzten Baserate. Denn das Gericht wird den Kantonen in der aktuellen Phase einen grossen Entscheidungsspielraum in der Tariffindung einräumen.

Eine detaillierte Analyse des Urteils wird in den kommenden Wochen auf der HSK-Website aufgeschaltet.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK

Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist ein Verbund der Helsana, Sanitas und KPT für den gemeinsamen Einkauf von medizinischen Leistungen für die obligatorische Krankenversicherung. Sie vertritt 2.2 Millionen Grundversicherte bzw. rund 30% des Marktes.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK nimmt die Interessen ihrer Versicherten wahr und verhandelt Preise und Leistungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens, sei es im ambulanten oder stationären Bereich, der Pflege sowie der Paramedizin. Die beteiligten Versicherer stehen für Wettbewerb und hohe Behandlungsqualität im Gesundheitswesen ein.

Kontakt:

Medienstelle Helsana
Rob Hartmans
Leiter Kommunikation
043 340 12 12
media.relations@helsana.ch

Medienstelle Sanitas
Christian Kuhn
Mediensprecher
044 298 62 78
medien@sanitas.com

Medienstelle KPT
Sonja Kunz
Leiterin Unternehmenskommunikation
058 310 92 14
kommunikation@kpt.ch

Plus de actualités: Einkaufsgemeinschaft HSK AG
Plus de actualités: Einkaufsgemeinschaft HSK AG