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Ohne finanzielle Mitverantwortung keine ambulante Steuerung der Kantone
Die Vorlage des Bundesrates zur Zulassungssteuerung überzeugt nicht

Bern (ots)

curafutura lehnt die Zulassungsvorlage in der vorliegenden Form ab. Heute fehlen wichtige Voraussetzungen für die Mitwirkung der Kantone bei der Steuerung der ambulanten Versorgung. Ohne einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär ergibt das keinen Sinn. Dass der Bundesrat die Freiheitsgrade von Ärzten, Spitälern und Versicherern einschränkt, die Ungleichbehandlung unter den Leistungserbringern verschärft und mehr Bürokratie schafft, ist ebenfalls zu hinterfragen.

Die Kantone sollen in die Steuerung der ambulanten Versorgung eingreifen können, ohne für die Kosten Verantwortung zu tragen. Das passt nicht zusammen. Im aktuellen Finanzierungssystem, in dem die ambulante Versorgung einzig von den Patienten und den Versicherern bzw. den Prämien der Versicherten getragen wird, stimmen bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Zulassungssteuerung Ergebnis- und Finanzierungsverantwortung nicht überein. Voraussetzung dazu ist eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Ohne finanzielle Mitverantwortung fehlt den Kantonen ein wichtiger Anreiz für eine kohärente ambulante Zulassungssteuerung.

Gegen die Benachteiligung junger Ärztinnen und Ärzten

In seiner Vorlage benachteiligt der Bundesrat junge Ärztinnen und Ärzte. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch innovationshemmend. Aus diesem Grund fordert curafutura die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle zugelassenen ambulanten Leistungserbringer. Es geht nicht an, dass ambulante Leistungserbringer, die vor dem Inkrafttreten der geplanten Revision bereits zugelassen sind, die neuen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen müssen. Diese Besitzstandsgarantie läuft auf eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Nachwuchs hinaus.

Konkrete Vorgaben schaffen Klarheit

Kritisch sieht curafutura, dass der Bundesrat die Auflagen zu wenig konkret formuliert, welche die ambulanten Leistungserbringer für die Zulassung zur Grundversicherung erfüllen müssen. Der Gesetzesentwurf führt Begriffe auf wie «qualitativ hochstehend», «zweckmässig» oder «Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen», die schon anderswo im Gesetz hinreichend erwähnt werden und im Hinblick auf eine qualitätsorientierte Zulassung keine sachliche Beschreibung darstellen.

   Für eine qualitätsorientierte Zulassung sind unter anderem 
folgende Vorgaben notwendig: 
   - Leistungserbringer müssen die in ihrer Tätigkeitsregion 
erforderliche Sprachkompetenz mit einer Sprachprüfung nachweisen. 
Dieser Nachweis kann auch über eine Maturität oder ein Studium in der
Amtssprache der Tätigkeitsregion erbracht werden. 
   - Der Nachweis zur kontinuierlichen Vertiefung und Erweiterung der
beruflichen Kompetenzen und Fertigkeiten muss erbracht und konsequent
kontrolliert werden (Fortbildungsnachweis). 
   - Ärztinnen und Ärzte müssen mindestens drei Jahre an einer 
anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in der für die 
Zulassung beantragten Fachdisziplin tätig sein, um die Zulassung 
gemäss den Weiterbildungsprogrammen des Schweizerischen Instituts für
ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) zu erlangen. 
    - Zu überprüfen sind nicht nur Indikatoren zur Strukturqualität. 
Für die Zulassung sind auch Prozess- und Ergebnisindikatoren zu 
berücksichtigen und periodisch zu überprüfen.

Die Vernehmlassungsantwort im Wortlaut: http://ots.ch/7p087

curafutura - das sind die Krankenversicherer CSS, Helsana, Sanitas und KPT.

curafutura setzt sich ein für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes Gesundheitssystem. In ihrer Charta bekennt sich curafutura zum Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen - als Grundlage von Qualität und Innovation. Für die massvolle Regulierung des Systems, im Einklang mit einer wirksamen Governance sowie einer nachhaltigen Finanzierung. curafutura setzt auf eine starke Tarifpartnerschaft mit den Leistungserbringern zugunsten von Qualität und Effizienz in der medizinischen Versorgung.

Die vollständige Werte-Charta von curafutura ist abrufbar unter http://www.curafutura.ch/ueber-uns/werte-charta/

Kontakt:

Pius Zängerle, Direktor
Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch


Rob Hartmans, Kommunikation
Telefon: 031 310 01 85; Mobile 079 254 03 66;
rob.hartmans@curafutura.ch

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