Anordnungsmodell in der Psychotherapie muss zusätzliche Auflagen erfüllen
Bern (ots)
Der Bundesrat schlägt im Bereich der psychologischen Psychotherapie einen Systemwechsel vor. curafutura begrüsst im Grundsatz die Abkehr vom Delegationsmodell hin zu einem Anordnungsmodell. curafutura verlangt aber Nachbesserungen, um einer unkontrollierten Mengenausweitung entgegenzuwirken und eine gute Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Seit 2013 sind die Anforderungen an die Psychologinnen und Psychologen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung gesetzlich geregelt. Damit erübrigt sich auch das vom Gesetzgeber als Übergangslösung vorgesehene Delegationsmodell, in welchem Psychologinnen und Psychologen lediglich unter Anstellung und Aufsicht eines Psychiaters Psychotherapie durchführen dürfen. Geht es nach dem Bundesrat, dann sollen zu Psychotherapeuten weitergebildete Psychologen künftig ihre Leistungen selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. curafutura unterstützt grundsätzlich den für die psychologische Psychotherapie vorgesehenen Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell, verlangt aber diverse Massnahmen, welche die Behandlungsqualität sicherstellen und einer Mengenausweitung entgegenwirken.
Unter folgenden Auflagen stellt sich curafutura hinter diesen Systemwechsel:
- curafutura verlangt eine umfassendere praxisbezogene Erfahrungsgrundlage, als dies im vorliegenden Verordnungsvorschlag verlangt wird. curafutura fordert eine nachgewiesene zweijährige postgraduale Berufserfahrung in einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung eines Spitals oder einer vergleichbaren privaten oder öffentlichen Institution unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Verordnungsentwurf verlangt lediglich ein Jahr postgraduale klinische Erfahrung.
- Der Verordnungsentwurf fasst den Kreis derer, welche anordnen dürfen, zu weit. Angeordnet werden darf psychologische Psychotherapie ausschliesslich durch Fachärzte der Psychotherapie oder Psychiatrie bzw. Fachärzte mit einem Fähigkeitsausweis der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Eine Ausnahme bilden Krisen- oder Kurzinterventionen. Hier sollen auch Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung ohne entsprechenden Fähigkeitsausweis einmalig eine psychologische Psychotherapie im Umfang von maximal zehn Sitzungen anordnen dürfen. Diese beschränkte Ausdehnung auf die erweiterte Grundversorgung birgt aber die Gefahr einer Mengenausweitung. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass ein begleitendes Monitoring implementiert wird (mit der Möglichkeit von Korrekturen auch im Anordnungsschema).
- curafutura verlangt, dass pro Behandlungsserie maximal 10 und nicht 15 Sitzungen angeordnet werden dürfen. Nach drei Serien ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers ein ärztlicher Bericht des verordnenden Arztes vorzulegen.
- Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Versorgungssystems muss die vorgesehene Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik unverzichtbarer Bestandteil jeder psychotherapeutischen Behandlung sein.
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Die detaillierte Stellungnahme: http://ots.ch/vOE48u
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