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Neue umfassende Branchenvereinbarung der Krankenversicherer

Bern (ots)

Die Krankenversicherer haben sich auf eine Vereinbarung gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grund- und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Branchenverbände curafutura und santésuisse haben die gemeinsam erarbeitete neue «Branchenvereinbarung Vermittler» unterschrieben. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung verbindlich geregelt. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Vermittlerverträge, die der neuen Vereinbarung widersprechen, müssen nun bis spätestens am 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vereinbarung sind bereits 39 Krankenversicherer beigetreten.

Verzicht auf telefonische Kaltakquise

Mittelpunkt der neuen Branchenvereinbarung ist der Verzicht der Krankenversicherer auf die telefonische Kaltakquise. Dadurch sollen unerwünschte Telefonanrufe vermieden werden. Provisionen sind in der Grundversicherung auf maximal CHF 70.- und bei den Krankenzusatzversicherungen auf eine Jahresprämie begrenzt.

Schiedsgericht kann hohe Bussen verhängen

Durch die Vereinbarung können griffige Sanktionen verhängt werden: Ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie des Konsumentenschutzes, kann Bussen bis zu CHF 100'000.- in der Grundversicherung und CHF 500'000.- in den Zusatzversicherungen aussprechen.

Umfassende Qualitätsstandards

Zudem sieht die Branchenvereinbarung umfangreiche zusätzliche Massnahmen zur Qualitätssicherung vor: Unter anderem sollen Versicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu umfassender Transparenz gegenüber der Kundschaft verpflichten. Diese Transparenz umfasst u.a. eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen. Dabei dürfen diese Abschlüsse nicht auf Kaltakquise zurückgehen. Weiter werden eingereichte Versicherungsanträge von den Versicherern nur dann entschädigt, wenn dazu Beratungsprotokolle vorliegen, die den Qualitätsstandards genügen. Im Beschwerdefall oder bei Stichprobenkontrollen müssen die Versicherer die Gesamtdokumentation zu den Kundenterminen offenlegen.

Warten auf die gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit

Der Beitritt zur neuen Branchenvereinbarung erfolgt freiwillig. Allerdings streben die Branchenverbände curafutura und santésuisse ein für alle Marktteilehmenden geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse hat das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat für das Frühjahr 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Gesetzesänderungen angekündigt

Kontakt:

Pius Zängerle, Direktor curafutura, 079 653 12 60,
pius.zaengerle@curafutura.ch

Verena Nold, Direktorin santésuisse, 079 291 06 04,
verena.nold@santesuisse.ch

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