Der Ständerat ist gefordert, seinen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege zu leisten
Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative
Bern (ots)
In der Schweiz werden derzeit zu wenige Pflegefachpersonen ausgebildet. Der vom Nationalrat im Winter 2019 verabschiedete Indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative legt das Fundament, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und den drohenden Fachkräftemangel zu verhindern. Diese Woche kommt der Indirekte Gegenvorschlag in den Ständerat. CURAVIVA Schweiz fordert die kleine Kammer auf, dem Nationalrat zu folgen und die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Abschwächungen zu verwerfen.
Die Schweiz ist auf gut ausgebildetes Pflegepersonal angewiesen. Als Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf hat sich CURAVIVA Schweiz von Anfang an für die Erarbeitung eines Indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative eingesetzt. Dies mit dem Ziel, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Massnahmen zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen sowie erweiterte Kompetenzen für das Pflegepersonal erachtet CURAVIVA Schweiz als wichtige und geeignete Mittel, damit die Pflege auch künftigen Bedürfnissen gerecht werden kann. Insbesondere für Menschen in der letzten Lebensphase sind Pflege und Betreuung entscheidend, um möglichst selbstbestimmt und in Würde leben zu können. Angesichts der demographischen Entwicklung werden gemäss Schätzungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) bis zum Jahr 2030 rund 65'000 zusätzliche Pflegepersonen benötigt. Wie Berechnungen der OdASanté zeigen, ist die Zahl der Bildungsabschlüsse auf Tertiärstufe aber um mehr als die Hälfte zu tief, um den jährlichen Bedarf an Nachwuchskräften zu decken.
Der Ständerat ist gefordert, schädliche Abschwächungsvorschläge abzulehnen
Der vom Nationalrat in der Wintersession verabschiedete Indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative ist im Wesentlichen eine zielführende Antwort auf den Fachkräftemangel. CURAVIVA Schweiz fordert den Ständerat deshalb auf, dem Nationalrat zu folgen und damit eine substanzielle Vorlage mit griffigen Massnahmen anzunehmen. Als zentrale Aspekte enthält diese Vorlage insbesondere:
- einen Verpflichtungskredit über 469 Millionen Franken zur Förderung der Ausbildung in der Pflege; - die längst fällige Kompetenzerweiterung für das Pflegepersonal - ohne diese an eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern zu knüpfen; - eine Verankerung der Aus- und Weiterbildungskosten im Krankenversicherungsgesetz als Teil der Pflegekosten.
Im Mai 2020 kam die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) auf ihren früheren Entscheid zurück und beschloss, die Bundesbeiträge für die Ausbildung wieder um 100 Millionen Franken zu erhöhen. CURAVIVA Schweiz begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Dass die SGK-S die Vorlage gleichzeitig in zentralen Punkten - etwa, indem sie die Kantone nicht zur Föderung des Zugangs zur tertiären Ausbildung verpflichten will oder die Kompetenzen des Pflegepersonals an eine Vereinbarung knüpft - abgeschwächt hat, ist für CURAVIVA Schweiz jedoch nicht nachvollziehbar. Das Argument, dass die vorgesehenen Massnahmen zu kostentreibend wirken könnten, ist nicht haltbar.
Pflege ist kein Kostentreiber
Die Pflege gehört nicht zu den Kostentreibern im Gesundheitswesen: So ist die jährliche Wachstumsrate der Gesundheitskosten höher als jene in der stationären Langzeitpflege. Zudem ist die Pflege vergleichsweise günstig: Gemäss neuster SOMED-Statistik liegt der durchschnittliche Preis einer Pflegestunde in einem schweizerischen Pflegeheim bei 73 Franken. Kaum eine andere Branche kennt solch tiefe Kosten. Es wäre somit unverständlich, Massnahmen gegen den Fachkräftemangel und für eine grössere Verantwortung der Pflege aus Kostengründen zu verweigern, zumal das Gesundheitswesen noch über ein Potenzial für Kostensenkungen verfügt, das ohne Qualitätsverluste ausgeschöpft werden kann. Die Massnahmen, die der Indirekte Gegenvorschlag des Nationalrats vorsieht, sind insgesamt angemessen und tragen dazu bei, dass Menschen in der letzten Lebensphase auch in Zukunft die Pflege und Betreuung erhalten, die für ein würdiges Leben unabdingbar sind.
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