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JA zum neuen "alten" Kurtaxenreglement 3.0 in der Aletsch Arena

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Alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena halten am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Das Stimmvolk der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch bestätigt diesen Entscheid an den Urversammlungen. Die Hintergründe.

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts, haben die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch Arena AG schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet. Die Arbeitsgruppe hat den Gemeinderäten auf Basis einer Umfrage unter den Zweitwohnungsbesitzer*innen empfohlen, am bisherigen Kurtaxenreglement festzuhalten. Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch haben das bisherige Kurtaxenreglement an den Urversammlungen einstimmig bestätigt.

Alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena hielten am bisherigen Kurtaxenreglement 2020 fest

Das Bundesgericht bemängelte die nicht vollständig nachvollziehbare, durchschnittliche Belegung der Zweitwohnungen von 30 Tagen. Den Gemeinden der Aletsch Arena war es ein Anliegen, die notwendigen statistischen Grundlagen zu schaffen, um diesen Wert durch ihre Zweitwohnungsbesitzer*innen zu plausibilisieren. Zu diesem Zweck haben die Gemeinden das Institut für Tourismus der HES-SO Wallis als externe und neutrale Stelle beauftragt, mit den Zweitwohnungsbesitzer*innen der sechs Destinationsgemeinden eine Umfrage durchzuführen. Der Rücklauf lag bei rund 1500 vollständigen Formularen, was einem sehr hohen Anteil von 45% entspricht. Die Resultate der Umfrage haben die im Rechnungsmodell getroffenen Annahmen von durchschnittlichen 30 Tagen Eigenbelegung durch die Zweitwohnungsbesitzer*innen in der Aletsch Arena nicht nur bestätigt, sondern mit 48 Tagen sogar übertroffen (siehe Tabelle in Medienmitteilung).

Aufgrund der hohen Beteiligung und der dadurch wissenschaftlich fundierten Resultate der Umfrage haben alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena entschieden, am bisherigen Kurtaxenreglement vom 1.11.2020 festzuhalten. Der Kurtaxenansatz von CHF 3.50 und die bisherigen Belegungszahlen werden unverändert beibehalten. An den Urversammlungen dieser Woche der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch wurden die vom Bundesgericht im Juli aufgehobenen Artikel 6 und 14 wieder bestätigt. Der Artikel 6 regelt die Jahrespauschale für Ferienwohnungen aufgrund des durchschnittlichen Belegungsgrads und des Bettenfaktors. Artikel 14 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens für den neu bestätigten Artikel 6. Dass die Bevölkerung weiterhin hinter den Gemeinden und der Aletsch Arena AG steht, haben die Abstimmungen an den Urversammlungen eindrucksvoll gezeigt. In allen drei Gemeinden wurde die neue Vorlage einstimmig und mit hoher Beteiligung angenommen. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat. Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement wieder vollständig rechtsgültig. Die Verfügungen über die Kurtaxenpauschalen können auf dieser Basis gestellt werden.

Bei Rückfragen: Philippe Sproll – Geschäftsführer Aletsch Arena AG, 3983 Mörel-Filet

+41 27 928 58 58; philippe.sproll@aletscharena.ch

-> Mehr Details finden Sie in der Medienmitteilung (siehe Download-Bereich)

Aletsch Arena AG, Furkastrasse 39, 3983 Mörel-Filet, info@aletscharena.ch, www.aletscharena.ch

Weiteres Material zum Download

Dokument:  MM-AA-KTR-3-0-Dezember-2022.docx