EU-Embargo gegen russisches Gold: Die Schweiz muss nachziehen
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Medienmitteilung: Bern 22. Juli 2022:
Die EU hat die Sanktionen gegen Russland verschärft und die Einfuhr von Gold russischer Herkunft verboten. Damit folgt die EU den Sanktionsverschärfung der G7-Partner. Auch der Bundesrat muss nun ein starkes Zeichen setzen, indem er ein Embargo auf russisches Gold verhängt.
Die EU hat gestern ein neues Sanktionspaket verabschiedet und damit die Einfuhr von Gold russischer Herkunft, inklusive Schmuck, verboten. Dies ist eine Steilvorlage an den Bundesrat, um die Sanktionen gegenüber Russland ebenfalls zu verschärfen und endlich auf direkte oder indirekte Goldimporte aus Russland zu verzichten. Nur so ist gewährleistet, dass die Schweiz weder indirekt noch direkt Russland im grausamen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt.
Die Schweiz hat im Mai 3’089 Kilogramm und im Juni 284 Kilogramm russisches Gold importiert. Zwar wurde dieses Gold laut Zolluntersuchungen wahrscheinlich vor dem 7. März 2022 produziert, und untersteht somit nicht den aktuell geltenden Sanktionen in der Schweiz. Es ist jedoch nach wie vor unklar, ob es sich dabei um Gold von sanktionierten Personen oder Organisationen handelt und somit um Geldwäscherei.
Die Importe von russischem Gold im Mai und Juni haben die Differenzen über die unterschiedlichen Interpretationen der Regeln im Schweizer Edelmetallsektor neu entfacht: Laut dem neu gegründeten Swiss Precious Metals Institute und der Raffinerie Valcambi wurde das betreffende Gold von sogenannten Handelsprüfern eingeführt und darf in der Schweiz verarbeitet werden. Diese Auslegung widerspricht jedoch jener des Schweizer Zolls. Die Schweizerische Vereinigung der Edelmetallfabrikanten und -händler (ASFCMP) weist darauf hin, dass jedes Risiko einer Mitfinanzierung von Kriegshandlungen inakzeptabel sei. «Ein Embargo für russisches Gold würde Klarheit schaffen: Der Import von russischem Gold in die Schweiz wäre somit für alle Unternehmen verboten», sagt Marc Ummel, Rohstoffbeauftragter bei SWISSAID.
Indirekte Importe
Bereits in früheren Jahren haben andere Länder gegen sie verhängte Sanktionen umgangen, indem sie ihr Gold von Handelsplattformen wie den Vereinigten Arabischen Emiraten raffinieren liessen. Beim Import wird nur das letzte Land, in dem das Gold verarbeitet wurde, kommuniziert. Die EU verbietet im neuen Sanktionspaket «direkte und indirekte» Importe von russischem Gold. Deshalb sollte auch die Schweiz sicherstellen, dass kein russisches Gold über Zwischenhändler ins Land gelangt. SWISSAID fordert, dass bei Importen das tatsächliche Herkunftsland angegeben wird, sowie eine Verstärkung der Kontrollen, um zu vermeiden, dass Gold von sanktionierten Personen oder Organisationen importiert wird. Nur so kann eine echte Rückverfolgbarkeit dieses Edelmetalls gewährleistet werden. Transparenz ist der beste Weg, um Risiken mit Gold, welches in Zusammenhang mit Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen steht, zu vermeiden.
Thaïs In der Smitten SWISSAID Medien und Kampagnen
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