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Erste Sammelklage gegen Wirecard in den USA

Erste Sammelklage gegen Wirecard in den USA
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Berlin (ots)

New Yorker Kanzlei wirft Zahlungsabwickler jahrelange Falschangaben in Finanzberichten vor // Klage richtet sich gegen Konzern, mehrere frühere und amtierende Topmanager und Wirtschaftsprüfer EY

Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers Wirecard ist in den USA die erste Sammelklage eingegangen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Onlineausgabe) unter Berufung auf den Schriftsatz, den die auf Investorenklagen spezialisierte New Yorker Kanzlei Rosen Law Firm am 7. Juli bei einem Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania eingereicht hat. Die Klage richtet sich gegen das Unternehmen, Topmanager sowie den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, EY.

In der 31-seitigen Klageschrift, die CAPITAL vorliegt, werfen die US-Anwälte dem Dax-Konzern und sechs früheren und amtierenden Topmanagern um den langjährigen Vorstandschef Markus Braun wiederholte Verstöße gegen das US-Aktienrecht vor, die zu einem massiven Vermögensschaden für die Aktionäre geführt hätten. Demnach sollen die Beklagten im Zeitraum vom 17. August 2015 bis 24. Juni 2020 in offiziellen Konzernmitteilungen wie Quartals- und anderen Finanzberichten falsche Angaben zur Lage des Unternehmens veröffentlicht und die Aktionäre damit getäuscht haben.

So habe Wirecard etwa seine Cashbestände zu hoch angegeben, indem es die angeblich auf Treuhandkonten auf den Philippinen liegenden Guthaben in Höhe von 1,9 Mrd. Euro verbucht habe. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass diese Guthaben vermutlich nicht existieren. Allgemein habe der Zahlungsdienstleister über Jahre seine Finanzergebnisse falsch dargestellt und unter anderem zu hohe Umsätze und Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ausgewiesen, heißt es in der Klageschrift weiter. Der deutschen Tochtergesellschaft von EY werfen die Kläger vor, die Abschlussprüfer hätten es unterlassen, Wirecard gemäß den geltenden Auditing-Standards zu prüfen.

Wie hoch die Verluste für die Anleger sind, wird in der Klage nicht ausgeführt. Der Schaden müsse im Rahmen eines Verfahrens vor einer Geschworenenjury ermittelt werden, heißt es in dem Schriftsatz. Fest stehe aber, dass die Angaben zur Finanzlage und den Geschäftsaussichten des Konzerns für den Zeitraum der Klage ohne belastbare Basis gewesen seien. Dadurch sei der Preis der Wertpapiere "künstlich aufgebläht" worden.

Wirecard ließ eine Anfrage von CAPITAL unbeantwortet. Ein EY-Sprecher teilte mit, bei dem Unternehmen seien "keine Klagen eingegangen". Daher könne man keine Stellungnahme abgeben.

Pressekontakt:

Thomas Steinmann
Redaktion CAPITAL
Telefon: 030/220 74-5119
E-Mail: steinmann.thomas@capital.de
www.capital.de