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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Keine Bespitzelung von italienischen Bankkunden durch CH- Behörden

07.12.2001 – 11:24

Bern (ots)

Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass Schweizer
Behörden der italienischen Staatsanwaltschaft geholfen hätten,
italienische Staatsbürger bei Bankgeschäften in der Schweiz zu
filmen. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer heutigen Antwort
auf eine Interpellation von Nationalrat Flavio Maspoli (Lega/TI), der
sich auf einen Zeitungsbericht der «Milano Finanza» gestützt hatte.
Weder bei der Bundesanwaltschaft, noch bei der Eidg.
Steuerverwaltung oder der Eidg. Bankenkommission habe man Kenntnis
von solchen Handlungen, schreibt der Bundesrat. Der Zeitungsartikel
sei auch derart vage gehalten, dass ohnehin erhebliche Zweifel an
seinem Wahrheitsgehalt angebracht seien. Die Bundesanwaltschaft sehe
daher mangels konkreter Anhaltspunkte auch keinen Anlass zu prüfen,
ob verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) oder
wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 StGB) vorliegen. Eine
Verletzung des Bankgeheimnisses wäre im Übrigen selbst dann nicht
gegeben, wenn es zu den geschilderten Vorkommnissen gekommen wäre, da
dieses Delikt im Wesentlichen nur von den Bankorganen selber - nicht
aber von Dritten - begangen werden könne.

Kontakt:

Bruno Dorner
Eidg. Finanzdepartement
Tel. +-41/31/322'61'90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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