Kanton regelt Verwendung akademischer Titel von Medizinalpersonen
Luzern (ots) - Gemäss der neuen Regelung müssen ausländische akademische Titel gemäss Wortlaut auf der Urkunde verwendet werden. Deutsche Übersetzungen sind nicht mehr zulässig. Diese Vorschrift gilt für Medizinalpersonen aus dem europäischen Ausland mit einer Berufsbewilligung im Kanton Luzern. Die Tätigkeit als Arzt oder Ärztin, Apotheker oder Apothekerin, ...