Abänderung der CO2-Verordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen. Im Vordergrund stehen die notwendigen Änderungen zur Verlängerung der bestehenden Instrumente zur Regelung der Umweltabgaben von 2022 bis 2024. So wird die Kompensationspflicht für Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe weitergeführt. Der Kompensationssatz wird bis auf 23% im Jahr 2024 erhöht. Weiter bleibt durch die Verordnungsänderung die Möglichkeit der ...