Abänderung der Asylverordnung zur Förderung der Erwerbstätigkeit
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2025 beschlossen, die Asylverordnung (AsylV) anzupassen, um die Integration und Erwerbstätigkeit insbesondere von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen zu fördern. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Höhe der Motivationsprämie, die im Rahmen der geltenden Lohnzession ausbezahlt wird: Sie wird von CHF 3 pro Arbeitsstunde auf 20% des ...