Medienmitteilung: Ein Strafbefehl kostet im Aargau zehnmal mehr als in Neuenburg
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Zürich (ots) - Die AMAG begrüsst das Urteil des Bundesgerichts, die Beschwerde der SKS abzuweisen und den Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich zu stützen, nicht auf die Feststellungsklage der SKS gegen die AMAG und die Volkswagen AG einzutreten. Damit folgt nun auch das Bundesgericht der Beurteilung der AMAG, dass es gar kein ...