Kommentar zu Soziales
Urteile
Hartz-IV
Osnabrück (ots)
Skandalös
Erneut stellt ein Gericht der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ein miserables Zeugnis aus. Diesmal untersagen Berliner Richter den Behörden, Hartz-IV-Empfänger durch Kürzung der Leistungen in illegale Arbeitsverhältnisse zu zwingen. Dass die Justiz dies überhaupt feststellen muss, ist an sich skandalös. Was geht da bloß in manchen Amtsstuben vor sich?
Zum anderen unterstreicht das Gericht, dass solche Vergütungen als sittenwidrig gelten, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Damit reiht sich das Urteil in eine Reihe von Richtersprüchen ein, die sich eindeutig gegen Lohndumping und Ausbeutung im rasant wachsenden Niedriglohnsektor richten.
Wer für einen Hungerlohn von fünf Euro pro Stunde arbeitet, kann zwar überleben, aber nicht leben. Das ist keinem Hartz-IV-Empfänger zuzumuten. Aber auch die Rechte von Beschäftigten im Niedriglohnsektor wurden durch die Justiz in den vergangenen Jahren massiv gestärkt. Das Bundesarbeitsgericht stuft eine Vergütung als Lohnwucher ein, die nicht zwei Drittel des üblichen Tariflohns der jeweiligen Branche erreicht.
Dass dennoch zunehmend Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen kaum mehr verdienen als Hartz IV, liegt auch am Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns. Die bisherigen Branchenlösungen reichen nicht aus, um dem alten Grundprinzip gerecht zu werden: Wer arbeitet, muss auch davon leben können.
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