Kommentar zu Datenschutz
Fluggastdaten
Osnabrück (ots)
Die Freiheit im Netz
Die Empörung über das neue Abkommen zum Transfer der europäischen Fluggastdaten in die USA ist berechtigt. Denn die Liste der zu übermittelnden Angaben geht weit über das hinaus, was ursprünglich geplant war. Mithilfe der Informationen kann über Jahre hinweg ein Profil erstellt werden, um die Personen, ihre Reiseziele, ihre berufliche Tätigkeit oder ihre ganz privaten Interessen besser durchleuchten zu können.
Amerikanische Datenschutzaktivisten sind allerdings davon überzeugt, dass die US-Behörden unabhängig von dem Abkommen schon seit Längerem Zugriff auf die innereuropäischen Fluggastdaten haben. Über die Cloud gingen sie ohne jede Spur an die US-Behörden. Das Abkommen solle nur verhindern, dass Passagiere aufgrund der Weitergabe der Informationen innerhalb der Europäischen Union klagen könnten.
Ohnehin steht bei den Auseinandersetzungen zwischen Europäern und Amerikanern längst nicht mehr der Schutz der Daten Einzelner im Vordergrund. So wird in den USA derzeit über die Einführung des sogenannten Stop Online Piracy Act und des Protect IP Act diskutiert. Mit diesen Gesetzesentwürfen wird versucht, eine gesetzliche Grundlage für die Sperrung von Domain-Namen auch europäischer Unternehmen durch die Heimatschutzbehörde zu schaffen. In einigen Fällen waren auch schon Firmen in europäischen Staaten von solchen Maßnahmen amerikanischer Behörden betroffen.
Dem Europäischen Parlament ist die Gefahr offenbar bewusst. Zum EU-US-Gipfel am 28. November hat es einen Entschließungsantrag abgesegnet, der die Notwendigkeit unterstreicht, die Integrität des globalen Internets und der Kommunikationsfreiheit zu schützen, indem auf einseitige Maßnahmen zum Sperren von Domain-Namen und IP-Adressen verzichtet wird. Es geht um nicht weniger als die Freiheit im Internet.
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