DGAP-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016
DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum
Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016
05.12.2016 / 19:08
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dr. Dieter Hahn hat uns am heutigen Tage mitgeteilt, dass er sowie die KF15 GmbH
und die DHV GmbH unter bestimmten Bedingungen erwägen würden, ein Angebot von
EUR 6 je freier Aktie der Highlight Communications AG sowie ein Angebot zum
Erwerb sämtlicher Aktien der Constantin Medien AG zum Preis von EUR 2,30 je
Aktie der Constantin Medien AG zu machen. Ein tatsächliches zukünftiges Angebot
knüpft er allerdings an zwei Bedingungen: a) die Durchführung einer Due
Diligence, und b) die Rückabwicklung eines Darlehens zwischen der Constantin
Medien AG und der Stella Finanz AG, Glarus. Den Nachweis der für ein solches
Angebot notwendigen Finanzmittel hat Dr. Dieter Hahn nicht erbracht.
Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG stellt hierzu fest: Wenn Herr
Dr. Hahn, die KF15 GmbH und die DHV oder aber auch ein beliebiger Dritter
zukünftig tatsächlich ein im Einklang mit den anwendbaren Vorschriften
abgefasstes und von der BaFin nach Nachweis einer ausreichenden Finanzierung
genehmigtes Übernahmeangebot veröffentlichen sollten, dann wird sich der
Verwaltungsrat der Highlight Communications AG hiermit pflichtgemäß im Interesse
des Unternehmens und aller Aktionäre befassen.
Ein solches, den gesetzlichen Anforderungen genügendes Angebot hat Dr. Dieter
Hahn heute nachweisbar nicht vorgelegt. Weder ist ersichtlich, dass er einen
Finanzierungsnachweis erbringen kann, noch knüpft er sein "Angebot" an seriöse
Voraussetzungen.
Die von ihm als Bedingung für ein zukünftiges Angebot geforderte Rückabwicklung
des Darlehens zwischen der Constantin Medien AG und der Stella Finanz AG ist
derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen in der Schweiz und in
Deutschland zwischen den Parteien der Darlehensvereinbarung. Die Highlight
Communications AG ist hieran nicht beteiligt und kann daher die geforderte
Voraussetzung schon gar nicht erfüllen. Der Verwaltungsrat der Highlight
Communications AG kann nicht erkennen, inwieweit eine gerichtliche Klärung in
absehbarer Zeit erfolgen kann, zumal nach den der Highlight Communications AG
vorliegenden Informationen die Constantin Medien AG derzeit wohl gar nicht
berechtigt ist, die Rückabwicklung des wohl noch bis Mitte des nächsten Jahres
laufenden Darlehens in der geforderten Weise zu verlangen. Es ist auch nicht
erkennbar, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen können bzw. ob das
mit einer Inaussichtstellung eines Angebotes verbundene und offensichtlich
intendierte Aufbauen von Druck auf die Stella Finanz AG geeignet ist, eine
Einigung herbeizuführen.
Damit sind ersichtlich die Voraussetzungen für ein Angebot, welches Herr Dr.
Hahn in Aussicht stellt, nicht gegeben. Auch dass Herr Dr. Hahn die Durchführung
einer Due Diligence zur Bedingung für die Abgabe der von ihm in Aussicht
gestellten Übernahmeangebote erklärt, während er in beiden Zielgesellschaften
über seine Funktionen im Aufsichtsrat bzw. im Verwaltungsrat Zugriff auf die
relevanten Informationen hat, spricht für sich. Der Verwaltungsrat überlässt die
Beurteilung der Seriosität dieses Vorgehens den Aktionären.
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HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln
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