Crossair erhöht Anforderungen für Piste 28
Basel (ots)
Die Crossair hat als Sofortmassnahme die Bedingungen für einen Anflug auf die umstrittene Piste 28 verschärft. Voraussetzung sind neu eine Sicht von mindestens 5000 Metern sowie eine Wolkenuntergrenze von über 500 Metern über Grund.
Nach dem jüngsten Flugzeugabsturz hat die Crossair für ihre Piloten die Mindestbedingungen für Sicht- und Witterungsverhältnisse bei Landungen auf Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten erhöht. Wird die für Anflüge momentan gesperrte Piste 28 wieder freigegeben, dürfen Crossair-Piloten diese nur noch anfliegen, wenn die Wolkenuntergrenze nicht tiefer als 1500 Fuss (500 Meter) über Grund liegt. Es dürfen sich weder Nebel, einzelne Wolken oder Nebelschwaden unter der minimalen Wolkenuntergrenze befinden. Diese Bedingung von Crossair geht über die Bestimmungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) hinaus.
Die Piste muss zudem aus einer Distanz von neu mindestens 5000 Metern erblickt werden. Diese Mindestsicht darf auch nicht durch einzelne Nebelfelder oder Wolken behindert sein. Vom BAZL werden normalerweise Anflüge erlaubt, wenn die Sicht 1500 Meter beträgt. Die auf 2390 Fuss (728,8 Meter) über Meer festgelegte minimale Sicherheitshöhe während des Endanflugs (Minimum Descent Altitude) für den Entscheid, ob effektiv zur Landung angesetzt oder ein Durchstartmanöver durchgeführt werden soll, wurde für Crossair-Piloten auf 3000 Fuss (914 Meter) über Meer erhöht.
Für ein Durchstartmanöver auf Piste 28 gibt es einen so genannten Missed Approach Point, einen letzten Entscheidungspunkt. Dort muss der Pilot entscheiden, ob er effektiv zur Landung ansetzt oder durchstartet. Dieser Punkt liegt gemäss BAZL bei rund 1800 Meter vor dem Aufsetzpunkt auf der Piste. Crossair schreibt seinen Piloten vor, dass Piste und Landebeleuchtung während dem gesamten Landemanöver unterhalb der minimalen Sicherheitshöhe sichtbar sein muss. Sonst hat der Pilot das Durchstartmanöver einzuleiten.
Laut der US-Organisation Flight Safety Foundation sind von 20 Unfällen im Anflug mit Landekonfiguration der letzten Jahre 19 bei Nicht-Präzisionsanflügen und nur einer auf einem Präzisionsanflug vorgefallen. Es war der Unfall der Alitalia 1990 in Zürich-Kloten.
Kontakt:
Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41 61 325 46 88
Fax.: +41 61 325 35 54
E-mail: communications@crossair.ch
Internet: www.crossair.com