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Crossair

Crossair-Kapitalerhöhung: Investoren zur Zeichnung eingeladen

Basel (ots)

Für die Investoren, welche sich der
Grundsatzvereinbarung "Luftbrücke" angeschlossen haben, steht nach
der ausserordentlichen Generalversammlung der Crossair nun der
nächste Schritt an: Die Crossair hat diese Investoren heute zur
Zeichnung des Erhöhungskapitals von rund 2,4 Milliarden Franken
eingeladen.
André Dosé, CEO der Crossair, erklärte: «Die von den Investoren
gesetzten Bedingungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt oder es 
liegt ein gleichwertiges Ergebnis vor, das dem Sinn der Vereinbarung
entspricht». Diese Auffassung wird vom Steuerungsausschuss geteilt.
Den Investoren wurde heute auch die Business-Plan-Präsentation
zugestellt, deren Kernpunkte Dosé an der ausserordentlichen
Generalversammlung vom 6. Dezember 2001 vorgestellt hatte. Diese
Präsentation ist unter www.crossair.com und www.project-phoenix.ch
verfügbar.
Gleichzeitig mit der Einladung an die Investoren werden die neuen
Aktien vom 10. bis 17. Dezember 2001 den bestehenden Aktionären für 
56 Franken pro Namenaktie mit Nennwert CHF 50.-- nach dem Split
(entsprechend CHF 280.— für eine Namenaktie vor Split) angeboten. Es
findet kein Bezugsrechtshandel statt: Nicht ausgeübte Bezugsrechte
verfallen am 17. Dezember 2001 nach 12 Uhr Schweizer Zeit wertlos.
Stichtag für den Split und die Umwandlung der Genussscheine in
Namenaktien ist am 28. Dezember. Für diesen Tag ist auch die
Kotierung der neuen Namenaktien im Hauptsegment der Schweizer Börse
(SWX) beantragt.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41 61 325 45 53
Fax: +41 61 325 35 54
E-mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

Diese Pressaussendung sowie die darin enthaltenen Informationen
dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht
oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen
(einschliesslich juristische Personen) sowie an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen
werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann ein Verstoss gegen
U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Diese
Presseaussendung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von
Aktien.

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AMERICA AND SHOULD NOT BE DISTRIBUTED TO UNITED STATES PERSONS OR
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OR PURCHASE ANY SECURITIES. IN ADDITION, THE SECURITIES OF CROSSAIR
HAVE NOT BEEN REGISTERED UNDER THE UNITED STATES SECURITIES LAWS AND
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