Fall Sion: Sicherheit war nicht beeinträchtigt
Basel (ots)
Die Crossair hat die Untersuchung des Vorfalls vom 21. März 1999 abgeschlossen. Damals hatte der Pilot einer von ihm gecharterten Saab 340 statt Sion zuerst den Flughafen von Aosta angeflogen, bevor er seinen Irrtum bemerkte. Die Sicherheit war aber nicht gefährdet.
Die internen Abklärungen haben ergeben, dass der Pilot Hans Lutz nach einer Runde um die Walliser Alpen über dem Mont Blanc statt Richtung Rhonetal ins Aostatal abdrehte. Im Anflug auf Aosta bemerkte er den Irrtum und korrigierte den Flugweg. Er war der Bordkommandant und auf dieser Strecke auch der fliegende Pilot. Die Untersuchung hat ferner ergeben, dass zu keinem Zeitpunkt die Flugsicherheit gefährdet war oder Flugregeln verletzt worden sind.
Die Saab 340 war für diesen Flug von Hans Lutz gechartert worden. Die Passagiere waren grossteils Bekannte der Cockpitbesatzung. Es handelte sich um einen Sichtflug im sogenannten freien Luftraum. Hier besteht keine Pflicht zu einer Funkverbindung, und der Flug wird vom Boden weder überwacht noch geführt.
Entgegen den Vorschriften meldete die Besatzung den Vorfall nicht. Der Copilot erhält deshalb einen disziplinarischen Verweis. Der Bordkommandant Hans Lutz gehörte der Besatzung des am 24. November 2001 bei Bassersdorf verunfallten Crossair-Jumbolinos an und kam dabei leider ums Leben.
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