Crossair zum Entscheid der Rekurskommission
Basel (ots)
Entscheid der Rekurskommission des UVEK vom 17. Dezember 2001 im Beschwerdeverfahren Betriebsreglement II
Die Crossair begrüsst den Entscheid der Rekurskommission, dass den Beschwerden der Anwohner gegen die Genehmigung des Betriebsreglement II keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Mit Bedauern und Befremden nimmt die Crossair jedoch zur Kenntnis, dass die REKO mit einer vorsorglichen Massnahme das Nachtflugverbot ausgedehnt hat. Die durch das Betriebsreglement II eingeführten Änderungen müssen sich nach Auffassung der Crossair auf Massnahmen beschränken, die sich durch die von Deutschland einseitig erlassene Verordnung zwingend ergeben. Die Ausdehnung des Nachtflugverbots gehört nicht dazu.
Crossair prüft, ob sie den Entscheid anfechten wird.
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