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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bern (ots)

Bundesrat setzt zwei Verordnungen in Kraft
Der Bundesrat hat auf der Grundlage des
Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
(BWIS) per 1. August 2001 zwei Verordnungen in Kraft gesetzt. Es sind
dies die Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung
(VSB) und die Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit (VWIS). Auf Bundesebene zuständig für den Vollzug dieser
Verordnungen ist das Bundesamt für Polizei (BAP).
Bei der Ausarbeitung der beiden Rechtserlasse wurde die
Neuorganisation des BAP, die per 1. Januar 2001 wirksam wurde,
berücksichtigt. Die Verordnungen sehen vor, dass innerhalb des BAP
primär der Bundessicherheitsdienst (BSD) für den Vollzug der VSB
zuständig ist, während die dem Amt zugewiesenen Aufgaben gemäss VWIS
in erster Linie vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP)
wahrzunehmen sind.
Mit der VSB werden nun die Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe
geregelt, die für den Schutz von Personen und Gebäuden (5. Abschnitt
des BWIS) verantwortlich sind. Künftig kann der Bund unter anderem
auch Schutzmassnahmen zugunsten von Parlamentariern und
Parlamentarierinnen anordnen, wenn deren Tätigkeit in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Ausübung ihres parlamentarischen Mandats steht.
Die VWIS konkretisiert die Regelungen des BWIS namentlich im
Hinblick auf die Informationsbeschaffung, -bearbeitung sowie
-weitergabe im Bereich Wahrung der inneren Sicherheit. Hinzu kommen
Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen BAP und anderen
Dienststellen der Bundesverwaltung sowie Behörden der Kantone und des
Auslandes.

Kontakt:

Viktor Schlumpf, Eidg. Justiz- und Polizeidepartement,
Tel. +41 31 322 55 94

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