Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Die SVP-Asylinitiative ist eine Scheinlösung
Bern (ots)
15.10.2002. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold will die Herausforderungen im Asylbereich mit wirksamen Mitteln angehen und ist zusammen mit dem Bundesrat gegen Scheinlösungen, wie sie die SVP- Asylinitiative fordert. Dies machte sie am Dienstag in Bern deutlich. Auch die St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (FDP) wandte sich gegen die am 24. November zur Abstimmung kommende Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch".
Die Volksinitiative wurde 1999 lanciert, als besonders viele Menschen wegen des Kosovo-Kriegs bei uns Schutz suchten. Nach Ende des Krieges kehrten über 42'000 Vertriebene wieder in ihre Heimat zurück. Seither hat sich der Bestand von asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz von 120'000 auf 67'000 verringert. Ebenso konnten die Kosten um eine halbe Milliarde gesenkt werden.
Drittstaatenregelung Die Drittstaatenregelung der SVP suggeriert, dass mit dem vorgeschlagenen neuen Nichteintretenstatbestand die Anzahl Asylsuchender in der Schweiz reduziert werden kann. Dies setzt jedoch immer die Bereitschaft des Drittstaates zur Rückübernahme voraus. Ohne diese Rückübernahme werden die betroffenen Asylsuchenden in der Schweiz bleiben. Sowohl Bundesrätin Metzler- Arnold als auch Regierungsrätin Keller-Sutter betonten, sie befürworteten eine Drittstaatenregelung, bei der abgewiesene Asylsuchende das Land auch tatsächlich verlassen.
Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung der SVP bricht zudem mit der humanitären Tradition der Schweiz. Es würden auch Nichteintretensentscheide bei Personen gefällt, welche wirklich verfolgte Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Sozialhilfeleistungen Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich gegen eine Festlegung der Sozialhilfeansätze für Asylsuchende auf Bundesstufe aus, denn der damit verbundene Wechsel der Sozialhilfezuständigkeit von den Kantonen auf den Bund würde hohe Kosten verursachen. So könnte auf die 26 kantonalen Strukturen und das kantonale Know-how kaum mehr Rücksicht genommen werden. Wäre der Bund zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe, müsste er mehrere grössere Bundeszentren erstellen. Da kein Kanton freiwillig Bauland zur Verfügung stellen würde, sind die Konflikte mit den Kantonen und Gemeinden vorprogrammiert. Ein Zuständigkeitswechsel führt nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben für den Bund von 80-100 Mio. Franken.
Mit der Teilrevision des Asylgesetzes wird ein neues Finanzierungssystem eingeführt, welches finanzielle Anreize für die Kantone vorsieht, damit die Wegweisungen schneller vollzogen werden. Dies ist die bessere Lösung, um Kosten zu sparen.
Auch die verlangte Einschränkung der Sozialhilfe bei mangelnder Mitwirkung ist nichts Neues. Schon heute bestehen in den meisten Kantonen zusätzlich zu den bereits auf Bundesstufe vorhandenen Kürzungstatbeständen rechtliche Grundlagen für eine Reduktion der Sozialhilfe, wenn Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene ihre Mitwirkungspflicht verletzen.
Nicht die rechtliche Vereinheitlichung der Sozialhilfe auf Bundesstufe, sondern einzig und allein die konsequente Umsetzung der bestehenden kantonalen Bestimmungen führt hier zum Erfolg.
Beschleunigte Verfahren Regierungsrätin Keller-Sutter ist überzeugt, dass je schneller und je mehr missbräuchliche Asylgesuche bereits an der Empfangsstelle entschieden werden, je früher mit der Rückführung begonnen werden kann, beziehungsweise je kürzer letztlich die Aufenthaltsdauer ist, desto grösser ist der Abschreckungseffekt. Sie unterstützt deshalb den Vorschlag des Bundesrates in der Teilrevision des Asylgesetzes, wonach das BFF in der Empfangsstelle die 20-tägige Ausschaffungshaft anordnen kann, wenn ein Nichteintretensentscheid vorliegt und die Rückführung absehbar ist. Sie stellt fest, dass die SVP-Initiative nicht einmal im Ansatz Lösungen für die Verbesserung des Vollzugs der Wegweisungen bietet. Sie befürwortet unter anderem, dass im neuen Ausländergesetz die Voraussetzungen für die Ausschaffungshaft vereinfacht werden und so den kantonalen Behörden die Anwendung der Zwangsmassnahmen erleichtern.
Keine Lösung der Probleme, dafür Mehrkosten Die SVP-Asylinitiative bringt keinen echten Beitrag zur Lösung der anstehenden Probleme im Asylbereich. Die geforderte gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Sozialhilfekosten verursacht dem Bund Kosten von 80 - 100 Millionen Franken. Das Arbeitsverbot, wie es die SVP-Initiative vorsieht, ergäbe zusätzliche Sozialhilfekosten von 33 - 38 Millionen Franken. Lösungen, wie sie der Bundesrat in der Teilrevision des Asylgesetzes vorschlägt, sind gefragt und nicht Scheinlösugen.
Weitere Auskünfte: Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18