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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Die SVP-Asylinitiative ist eine Scheinlösung

Bern (ots)

15.10.2002. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold will die
Herausforderungen im Asylbereich mit wirksamen Mitteln angehen und 
ist zusammen mit dem Bundesrat gegen Scheinlösungen, wie sie die 
SVP- Asylinitiative fordert. Dies machte sie am Dienstag in Bern 
deutlich. Auch die St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter 
(FDP) wandte sich gegen die am 24. November zur Abstimmung kommende 
Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch".
Die Volksinitiative wurde 1999 lanciert, als besonders viele 
Menschen wegen des Kosovo-Kriegs bei uns Schutz suchten. Nach Ende 
des Krieges kehrten über 42'000 Vertriebene wieder in ihre Heimat 
zurück. Seither hat sich der Bestand von asylsuchenden und vorläufig 
aufgenommenen Personen in der Schweiz von 120'000 auf 67'000 
verringert. Ebenso konnten die Kosten um eine halbe Milliarde 
gesenkt werden.
Drittstaatenregelung 
Die Drittstaatenregelung der SVP suggeriert, dass mit dem 
vorgeschlagenen neuen Nichteintretenstatbestand die Anzahl 
Asylsuchender in der Schweiz reduziert werden kann. Dies setzt 
jedoch immer die Bereitschaft des Drittstaates zur Rückübernahme 
voraus. Ohne diese Rückübernahme werden die betroffenen 
Asylsuchenden in der Schweiz bleiben. Sowohl Bundesrätin Metzler- 
Arnold als auch Regierungsrätin Keller-Sutter betonten, sie 
befürworteten eine Drittstaatenregelung, bei der abgewiesene 
Asylsuchende das Land auch tatsächlich verlassen.
Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung der SVP bricht zudem mit der 
humanitären Tradition der Schweiz. Es würden auch 
Nichteintretensentscheide bei Personen gefällt, welche wirklich 
verfolgte Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. 
Sozialhilfeleistungen Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich gegen 
eine Festlegung der Sozialhilfeansätze für Asylsuchende auf 
Bundesstufe aus, denn der damit verbundene Wechsel der 
Sozialhilfezuständigkeit von den Kantonen auf den Bund würde hohe 
Kosten verursachen. So könnte auf die 26 kantonalen Strukturen und 
das kantonale Know-how kaum mehr Rücksicht genommen werden. Wäre der 
Bund zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe, müsste er 
mehrere grössere Bundeszentren erstellen. Da kein Kanton freiwillig 
Bauland zur Verfügung stellen würde, sind die Konflikte mit den 
Kantonen und Gemeinden vorprogrammiert. Ein Zuständigkeitswechsel 
führt nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben für den Bund 
von 80-100 Mio. Franken.
Mit der Teilrevision des Asylgesetzes wird ein neues 
Finanzierungssystem eingeführt, welches finanzielle Anreize für die 
Kantone vorsieht, damit die Wegweisungen schneller vollzogen werden. 
Dies ist die bessere Lösung, um Kosten zu sparen.
Auch die verlangte Einschränkung der Sozialhilfe bei mangelnder 
Mitwirkung ist nichts Neues. Schon heute bestehen in den meisten 
Kantonen zusätzlich zu den bereits auf Bundesstufe vorhandenen 
Kürzungstatbeständen rechtliche Grundlagen für eine Reduktion der 
Sozialhilfe, wenn Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene ihre 
Mitwirkungspflicht verletzen.
Nicht die rechtliche Vereinheitlichung der Sozialhilfe 
auf Bundesstufe, sondern einzig und allein die konsequente Umsetzung 
der bestehenden kantonalen Bestimmungen führt hier zum Erfolg.
Beschleunigte Verfahren
Regierungsrätin Keller-Sutter ist überzeugt, dass je schneller und 
je mehr missbräuchliche Asylgesuche bereits an der Empfangsstelle 
entschieden werden, je früher mit der Rückführung begonnen werden 
kann, beziehungsweise je kürzer letztlich die Aufenthaltsdauer ist, 
desto grösser ist der Abschreckungseffekt. Sie unterstützt deshalb 
den Vorschlag des Bundesrates in der Teilrevision des Asylgesetzes, 
wonach das BFF in der Empfangsstelle die 20-tägige Ausschaffungshaft 
anordnen kann, wenn ein Nichteintretensentscheid vorliegt und die 
Rückführung absehbar ist. 
Sie stellt fest, dass die SVP-Initiative nicht einmal im Ansatz 
Lösungen für die Verbesserung des Vollzugs der Wegweisungen bietet. 
Sie befürwortet unter anderem, dass im neuen Ausländergesetz die 
Voraussetzungen für die Ausschaffungshaft vereinfacht werden und so 
den kantonalen Behörden die Anwendung der Zwangsmassnahmen 
erleichtern.
Keine Lösung der Probleme, dafür Mehrkosten 
Die SVP-Asylinitiative bringt keinen echten Beitrag zur Lösung der 
anstehenden Probleme im Asylbereich. Die geforderte 
gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Sozialhilfekosten 
verursacht dem Bund Kosten von 80 - 100 Millionen Franken. Das 
Arbeitsverbot, wie es die SVP-Initiative vorsieht, ergäbe 
zusätzliche Sozialhilfekosten von 33 - 38 Millionen Franken. 
Lösungen, wie sie der Bundesrat in der Teilrevision des Asylgesetzes 
vorschlägt, sind gefragt und nicht Scheinlösugen.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

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