Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Innere Sicherheit: Armee schliesst personelle Lücken des Bundes Bundesrat legt Leitlinien zur inneren Sicherheit fest und trifft konkrete Massnahmen - Grenzwachtkorps wird durch Armee verstärkt
Bern (ots)
06.11.02. Der Bundesrat fällt wegweisende Entscheide zur Stärkung der inneren Sicherheit und der Sicherheit an den Grenzen: Der Bundesrat legt Leitlinien fest zum Finanzrahmen des Bundes, zum vermehrten Einsatz der Armee, zum Verhältnis Bund-Kantone sowie zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben. Konkret wird das Grenzwachtkorps (GWK) mit Mitteln des VBS verstärkt und dauerhaft unterstützt.
An seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit grundsätzlichen politischen Fragen zur inneren Sicherheit auseinandergesetzt und folgende Leitlinen gesetzt und konkrete Massnahmen beschlossen:
Finanzrahmen
Die von USIS (Überprüfung System innere Sicherheit der Schweiz) zur Diskussion gestellten Lösungsansätze hätten jährliche Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge. Der Zielkonflikt zwischen maximaler Sicherheit und verfügbarem Rahmen erforderte daher einen Vorentscheid: Der Bundesrat schliesst angesichts der staats- und finanzpolitischen Lage die Beschaffung zusätzlicher Einnahmen für den Bereich der inneren Sicherheit aus. Das bedeutet, dass die zu erreichende Verstärkung hauptsächlich im heutigen Finanzrahmen und durch Prioritätensetzung und Mittelumschichtung zu erreichen sind. Im Finanzplan 2004-2006 wird unter Berücksichtigung der Schuldenbremse des Bundes die Schaffung von Handlungsspielräumen für neue und prioritäre Aufgaben in Aussicht gestellt. Darin wird auch geprüft, ob zusätzliche Mittel für die innere Sicherheit bereitgestellt werden können.
Armee unterstützt zivile Behörden und GWK
Der gesteckte Finanzrahmen macht eine vermehrte Synergienutzung innerhalb des Bundes notwendig: Die Armee soll dauerhaft sicherheitspolizeiliche Aufgaben des Bundes erfüllen. Das heisst, militärische Kräfte (Militärpolizei, Durchdiener der Infanterie, WK- Truppen) kommen vermehrt auch in der so genannten normalen Lage in zivilen Bereichen und ihrer Qualifikation entsprechend zum Einsatz. Der verstärkte Einsatz der Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Kräfte für Grenz-, Konferenz- und Objektschutz wird damit vorläufig vom Ausnahmefall zum Regelfall.
Im Speziellen wird das Grenzwachtkorps (GWK) künftig schwergewichtig mit professionellen Mitteln des VBS verstärkt und dauerhaft unterstützt. Auf diese Weise kann das GWK seinen Personalunterbestand ausgleichen und neu auch die Kontrolle in den internationalen Zügen übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Priorisierung der Mittel der Armee, beispielsweise sind die zum Schutz diplomatischer Einrichtungen in den Städten und Kantonen eingesetzten Festungswächter durch Milizkräfte zu ersetzen. Ferner soll geprüft werden, ob und inwieweit allenfalls auch Milizangehörige zur Unterstützung des GWK eingesetzt werden können. Das GWK bleibt bis zu einem allfälligen Schengen/Dublin-Beitritt beim EFD.
Kantone sollen Lücken schliessen
Im Gegenzug erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass sie ihr Möglichstes unternehmen, um ihre personellen Lücken zu schliessen und ihre Polizeiunterbestände zu regeln. Der Bund hält sich gegenüber den Kantonen betreffend neuer und der Aufstockung bestehender Abgeltungstatbestände zurück.
Die Lückenfüllung durch Private ist für den Bundesrat keine anzustrebende generelle Option. Das Gewaltmonopol des Staates ist aufrechtzuerhalten. Der Privatisierung der inneren Sicherheit sind Grenzen zu setzen.
Weitere Auskünfte: Hans Klaus, Informationschef EJPD, Tel. 031 322 55 94 Oswald Sigg, Informationschef VBS, Tel. 031 324 50 82 Daniel Eckmann, Informationschef EFD, Tel. 031 322 63 01