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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Innere Sicherheit: Armee schliesst personelle Lücken des Bundes Bundesrat legt Leitlinien zur inneren Sicherheit fest und trifft konkrete Massnahmen - Grenzwachtkorps wird durch Armee verstärkt

Bern (ots)

06.11.02. Der Bundesrat fällt wegweisende Entscheide
zur Stärkung der inneren Sicherheit und der Sicherheit an den 
Grenzen: Der Bundesrat legt Leitlinien fest zum Finanzrahmen des 
Bundes, zum vermehrten Einsatz der Armee, zum Verhältnis 
Bund-Kantone sowie zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben. Konkret 
wird das Grenzwachtkorps (GWK) mit Mitteln des VBS verstärkt und 
dauerhaft unterstützt.
An seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit 
grundsätzlichen politischen Fragen zur inneren Sicherheit 
auseinandergesetzt und folgende Leitlinen gesetzt und konkrete 
Massnahmen beschlossen:
Finanzrahmen
Die von USIS (Überprüfung System innere Sicherheit der Schweiz) zur 
Diskussion gestellten Lösungsansätze hätten jährliche Mehrausgaben 
in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge. Der Zielkonflikt zwischen 
maximaler Sicherheit und verfügbarem Rahmen erforderte daher einen 
Vorentscheid: Der Bundesrat schliesst angesichts der staats- und 
finanzpolitischen Lage die Beschaffung zusätzlicher Einnahmen für 
den Bereich der inneren Sicherheit aus. Das bedeutet, dass die zu 
erreichende Verstärkung hauptsächlich im heutigen Finanzrahmen und 
durch Prioritätensetzung und Mittelumschichtung zu erreichen sind. 
Im Finanzplan 2004-2006 wird unter Berücksichtigung der 
Schuldenbremse des Bundes die Schaffung von Handlungsspielräumen für 
neue und prioritäre Aufgaben in Aussicht gestellt. Darin wird auch 
geprüft, ob zusätzliche Mittel für die innere Sicherheit 
bereitgestellt werden können.
Armee unterstützt zivile Behörden und GWK
Der gesteckte Finanzrahmen macht eine vermehrte Synergienutzung 
innerhalb des Bundes notwendig: Die Armee soll dauerhaft 
sicherheitspolizeiliche Aufgaben des Bundes erfüllen. Das heisst, 
militärische Kräfte (Militärpolizei, Durchdiener der Infanterie, WK- 
Truppen) kommen vermehrt auch in der so genannten normalen Lage in 
zivilen Bereichen und ihrer Qualifikation entsprechend zum Einsatz. 
Der verstärkte Einsatz der Armee zur subsidiären Unterstützung der 
zivilen Kräfte für Grenz-, Konferenz- und Objektschutz wird damit 
vorläufig vom Ausnahmefall zum Regelfall.
Im Speziellen wird das Grenzwachtkorps (GWK) künftig schwergewichtig 
mit professionellen Mitteln des VBS verstärkt und dauerhaft 
unterstützt. Auf diese Weise kann das GWK seinen 
Personalunterbestand ausgleichen und neu auch die Kontrolle in den 
internationalen Zügen übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine 
Priorisierung der Mittel der Armee, beispielsweise sind die zum 
Schutz diplomatischer Einrichtungen in den Städten und Kantonen 
eingesetzten Festungswächter durch Milizkräfte zu ersetzen. Ferner 
soll geprüft werden, ob und inwieweit allenfalls auch 
Milizangehörige zur Unterstützung des GWK eingesetzt werden können. 
Das GWK bleibt bis zu einem allfälligen Schengen/Dublin-Beitritt 
beim EFD.
Kantone sollen Lücken schliessen
Im Gegenzug erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass sie ihr 
Möglichstes unternehmen, um ihre personellen Lücken zu schliessen 
und ihre Polizeiunterbestände zu regeln. Der Bund hält sich 
gegenüber den Kantonen betreffend neuer und der Aufstockung 
bestehender Abgeltungstatbestände zurück.
Die Lückenfüllung durch Private ist für den Bundesrat keine 
anzustrebende generelle Option. Das Gewaltmonopol des Staates ist 
aufrechtzuerhalten. Der Privatisierung der inneren Sicherheit sind 
Grenzen zu setzen.
Weitere Auskünfte:
Hans Klaus, Informationschef EJPD, Tel. 031 322 55 94
Oswald Sigg, Informationschef VBS, Tel. 031 324 50 82 
Daniel Eckmann, Informationschef EFD, Tel. 031 322 63 01

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