Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Teilrevision des Patentgesetzes: Fragestellungen vertieft analysieren
(ots)Bern, 29.11.2002. Der Bundesrat nahm an seiner heutigen Sitzung den Bericht des EJPD über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfah-rens zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis. Die Stellung- nahmen zeigen, dass der Diskussion des Kernstücks der Vorlage - der Patentierung biotechnologischer Erfindungen - sinnvollerweise noch mehr Zeit einzuräumen ist. Der Bundesrat beauftragte deshalb das EJPD, vor Ausarbeitung der Gesetzesbotschaft gewisse Frage- stellungen noch ausführlicher abzuklären.
Mit einer breit angelegten Vernehmlassung zur Revision des Patentge- setzes lancierte der Bundesrat zu Beginn dieses Jahres eine breite öffentliche Diskussion über die umstrittene Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen. Die eingegangenen Stellungnahmen erlauben einen guten Überblick über die verschiedenen Meinungen und Positionen. Damit besteht eine Grundlage für eine Versachlichung der Diskussion, was für eine befriedigende Regelung der Materie mit Blick auf ihre grosse wirt-schaftliche, ethische und soziale Bedeutung für die Schweiz unabdingbar ist.
Das Vernehmlassungsergebnis zeigt allerdings, dass die öffentliche Diskussion aufgrund der hohen Technizität und Komplexität der Thematik mehr Zeit braucht. Immer noch bestehen viele Missverständnisse über die Funktionsweise und Zielsetzung des Patentsystems. So zeigen zum Beispiel die vorgebrachten umwelt- und sicherheitspolitischen Einwände gegen die Biotechnologie, dass noch zu wenig bekannt ist, dass Patente keinen Persilschein zur Nutzung der patentierten Technologie darstellen. Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Risiken der Nutzung der modernen Biotechnologie lässt sich somit nicht durch das Patentrecht verwirklichen.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, den begonnenen Dialog fortzu- setzen. Er beauftragt deshalb das EJPD, auf der Grundlage der eingegan-genen Stellungnahmen vor Ausarbeitung einer Gesetzesbotschaft gewisse Fragestellungen noch vertiefter zu analysieren und zur Diskussion zu stellen. Diese Arbeiten sollen in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Sofern nötig, soll sodann eine zweite öffentliche Vernehmlassung durchgeführt werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses Vorgehen am besten den in der Vernehmlassung gemachten Bemerkungen Rechnung trägt; es erlaubt die Fortführung der Diskussion ohne das Ziel der Anpassung des Patentgesetzes an die jüngsten Entwicklungen in der modernen Technologie aus den Augen zu verlieren. Die Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen im Patentwesen sowie die Anpassung des Patentgesetzes an das neue Designgesetz wurden als weitere Anliegen der Revision in der Vernehmlassung positiv aufgenommen.
Weitere Auskünfte: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Felix Addor, Tel. 031 322 48 02 Lukas Bühler, Tel. 031 323 07 08